Der Oberflächenbeschichter, bis 2005 noch unter der Bezeichnung Galvaniseur bekannt, ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, der durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) [1] und die Handwerksordnung (HwO) [2] geregelt ist. Die Ausbildungszeit beträgt nominell drei Jahre.
Es handelt sich hierbei um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb selbst (Grundlage Ausbildungsordnung [3]) und in der Berufsschule (Grundlage Rahmenlehrplan [4]) stattfindet. Der Beruf wird von Industrie und Handwerk angeboten.
Voraussetzung und Inhalt
Grundsätzlich wird, wie bei allen anerkannten Ausbildungsberufen, keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Betriebe jedoch überwiegend Auszubildende ein, die einen Hauptschulabschluss oder einen mittleren Bildungsabschluss besitzen.
Beendet wird die Ausbildung mit der Abschlussprüfung (Industrie) beziehungsweise Gesellenprüfung (Handwerk) auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.
Einer von fünf Ausbildungsorten in Deutschland ist Nürnberg (weitere: Hannover, Schwäbisch Gmünd, Solingen und Zwickau). In Nürnberg wird der Berufsschulunterricht bei der Beruflichen Schule 2 der Stadt Nürnberg (Fachtheorie und Allgemeinwissen) sowie bei der TÜV Rheinland Akademie GmbH in der Abteilung Kompetenzzentrum Oberflächentechnik (Fachthemen vertieft, praktischer Teil) abgehalten. Dort wird auch die Zwischen- und die praktische Abschlussprüfung (von der Industrie- und Handelskammer IHK und der Kreishandwerkerschaft KHWK gemeinsam, im Gegensatz zu den anderen Ausbildungsstellen) durchgeführt. Der Unterricht ist in jeweils elf Blockwochen pro Jahrgangsstufe organisiert. Im vergangenen Schuljahr wurden etwa 125 Schüler unterrichtet, jeweils zwei Klassen pro Jahrgang. Der Einzugsbereich der Schüler beziehungsweise der Ausbildungsunternehmen erstreckt sich für Nürnberg im Wesentlichen auf den Freistaat Bayern.
Zu den Besonderheiten von TÜV Rheinland zählt die Verfügbarkeit einer Lehrgalvanik mitsamt Einrichtungen zur mechanischen Vorbehandlung, einer Abwasseranlage und den entsprechenden Laboreinrichtungen. Die dort ansässigen drei Lehrkräfte halten ihr Fachwissen aus der Praxis im Zusammenhang mit den von der Abteilung zusätzlich durchgeführten Prüfdienstleistungen und Beratungen für alle denkbaren Branchen der Oberflächentechnik stets auf dem aktuellen Stand.
Die Kompetenz im Bereich Oberflächentechnik hat in Nürnberg eine jahrzehntelange Tradition; bereits seit 1955 wurde die Fachschule für Galvanotechnik durch die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) betrieben. Ab 1975 wurde die praktische Berufsausbildung zum Galvaniseur von der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) durchgeführt, seit 2006 vom TÜV Rheinland.
Chancen und Zukunft der Absolventen
Die Berufsaussichten der Absolventen sind gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sehr gut. Nahezu 100 Prozent der frischgebackenen Oberflächenbeschichter werden übernommen beziehungsweise erhalten eine neue Einstellung.
Neben der klassischen dreijährigen Berufsausbildung bietet TÜV Rheinland auch einen Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Facharbeiter-/Gesellenprüfung, auch für Quereinsteiger, an. Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine langjährige Berufserfahrung in der Galvanotechnik. Von Vorteil ist die kurze Ausbildungsdauer von nur sechs Monaten. In dieser Zeit werden die Inhalte entsprechend den Vorgaben berufsbegleitend aus dem Rahmenlehrplan zum Oberflächenbeschichter vermittelt.
Für die Weiterbildung im Bereich Oberflächentechnik bietet TÜV Rheinland in Nürnberg den Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung im Galvaniseur-Handwerk (Kompetenzzentrum Oberflächentechnik) sowie die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker für Galvanotechnik (Fachschule für Techniker) an. Absolventen haben damit Aussicht auf verantwortungsvolle Positionen als Leiter von Fertigungsstätten zur Herstellung von metallischen und nichtmetallischen Beschichtungen, einschließlich Prozessüberwachung und Qualitätsprüfung. Und: Sowohl der Meister als auch der Galvanotechniker ermöglichen den Zugang zum Hochschulstudium.
Der Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung im Galvaniseur-Handwerk dauert zwölf Monate und kann zum größten Teil berufsbegleitend (Freitagnachmittag, Samstag) durchgeführt werden. Der Unterricht findet nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen Rahmenlehrplans für die Meisterprüfung sowie der Galvaniseurmeisterverordnung (GalvMstrV) [5] statt. Bei der Vermittlung des Stoffs werden aber auch aktuelle betriebliche Anforderungen berücksichtigt. Aufgenommen werden Oberflächenbeschichter, idealerweise mit Berufserfahrung, beziehungsweise fachfremde Facharbeiter mit Erfahrung in der Galvanotechnik.
Die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker für Galvanotechnik dauert zwei Schuljahre im Vollzeitunterricht. Mit einer Aufnahmeprüfung ist auch der direkte Einstieg in das zweite Schuljahr möglich. Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 35 Unterrichtsstunden. Die Voraussetzungen zur Aufnahme sind eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren. Höhepunkte des Kurses sind Projekte, wie etwa Planungen zum Aufbau einer Galvanik, verschiedene Projekte zu Korrosionsprüfungen, dem Betreiben einer Abwasseranlage und verschiedene Studienreisen (z.B. 2012 in die Schweiz).
Gesetze und Verordnungen
[1] Berufsbildungsgesetz (BBiG); Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I, S. 931), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 2854) geändert worden ist
[2] Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO); Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I, S. 3074; 2006 I, S. 2095), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2415) geändert worden ist
[3] Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin (OberflbeschAusbV), Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin vom 26. April 2005 (BGBl. I, S. 1149)
[4] Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Oberflächenbeschichter/Oberflächenbeschichterin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.03.2005)
[5] Galvaniseurmeisterverordnung (GalvMstrV); Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Galvaniseur- und Metallschleifer-Handwerk vom 25. Juni 1984 (BGBl. I, S. 768)
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