REACh – Bedeutung für die Gesellschaft

Verbände 10. 12. 2014
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Von Dr. Saša P. Jacob

Haben Sie schon von REACh gehört? Wenn ja, dann sind Sie höchst wahrscheinlich von den Auswirkungen unmittelbar betroffen. Dies gilt zwar auch für den Rest der Bevölkerung, jedoch muss diese nicht tätig werden, um eventuell die unternehmerische Handlungsfähigkeit zu erhalten.

REACh ist die mächtigste Chemikalienverordnung, die je in Kraft getreten ist. Dies ist auch daran zu erkennen, dass zur Umsetzung eine der größten EU-Institutionen gegründet wurde: die ECHA!

Mensch und Umwelt wirksam vor gefährlichen Stoffen zu schützen, soll das übergeordnete und sicherlich erstrebenswerte Ergebnis dieser Verordnung sein. Gelingen soll dies, indem die im Umlauf befindlichen Chemikalien von Unternehmen angemeldet werden, welche diese einführen oder herstellen. Im Zuge dessen werden umfangreiche Informationen zu diesen Substanzen gesammelt, aber auch alle Verwendungen innerhalb der Lieferkette ermittelt. Das Motto hierbei lautet, dass ohne Informationen ein Verkauf nicht möglich ist. Daraus folgend werden die gewonnenen Erkenntnisse von der ECHA bewertet und in Handlungsempfehlungen für die Europä­ische Kommission umgewandelt.

Allerdings stellte sich hierbei die Frage, ob dies so einfach ist wie es klingt. Auf dem Papier sicherlich, in der Umsetzung nicht. Insbesondere die Galvanotechnik ist im hohen Maße von REACh betroffen. Dies liegt daran, dass viele Stoffe, welche als besonders besorgniserregend eingestuft wurden, eine hohe Bedeutung für die Oberflächentechnik haben. Zudem ist die Aussage der Behörden, dass im Falle des Verbots immer noch der Weg der Autorisierung, also eine Sondergenehmigung, offensteht, eine Verkennung des Istzustandes.

Großen Konzernen mag dies eine gang­bare Möglichkeit sein, für eine verzweigte, schwer erreichbare und durch viele mittelständische Unternehmen geprägte Branche ist es jedoch ein äußerst schwieriges Unterfangen. Denn das Problem ist nicht alleine durch eine Gebühr erledigt. Es verlangt bedeutende Ressourcen in Zeit, Wissen, Auffassungsgabe und Arbeitskräften.

Hinzu kommt, dass für eine Sondergenehmigung einiges an Geschäftsgeheimnissen innerhalb der Lieferkette – und damit auch an seine Marktbegleiter – zur Verfügung gestellt werden muss. Ist die Genehmigung erteilt, so ist diese in der Regel noch an den entsprechenden Lieferanten gebunden, was zu einer höheren Abhängigkeit führt. Die Garantie, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, unter Umständen mit hohen Auflagen und zeitlicher Befristung, besteht zudem auch nicht. Planungssicherheit und Selbstbestimmung für sich und seine Kunden sieht anders aus.

Ein aktuelles Beispiel ist die Automobilindustrie und die dort verwendeten verchromten Kunststoffteile. Die steigenden Produktionsmengen solcher Bauteile sind ein Hinweis darauf, dass Sie verkaufsfördernd wirken. Auch mir gefallen elegant verchromte Zierleisten am Fahrzeug. Die für diese Anwendung beste und vielseitig­ste Technik benötigte Chromsäure ist auto­risierungspflichtig geworden. Die bisher entwickelten Alternativen haben deutliche Qualitätsabweichungen und Verfahrensnachteile, aus der Sicht vieler Automobilhersteller und der Kunststoffgalvaniseure.

Sicherheit, dass in Zukunft trotzdem auf die bewährte Technologie zurückgegriffen werden kann, gibt es nicht, obwohl viel Energie über viele Jahre in dieses Vorhaben gesteckt worden ist. Also könnte es sein, dass sich die Verbraucher in Zukunft mit neuen Chromfarben und kürzeren Lebensspannen der Designelemente abfinden müssen.

Alternativ kann die Automobilbranche die bisherige Verchromungstechnik im EU-Ausland fertigen lassen. Und dies ist aus meiner Sicht das größte Defizit der REACh-Verordnung. Solange von den Stoffen faktisch nichts im Produkt zu finden ist (was bei der galvanischen Verchromung ja der Fall ist), ist es egal, unter welchen Umständen es hergestellt wurde. Die EU und damit auch Deutschland exportiert ein hierzulande gut beherrschtes Umwelt- und Arbeitsschutz­risiko an weniger entwickelte und regulierte Länder. Der Verlust an Arbeitsplätzen ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass wir als Menschen nur mit Oberflächen wechselwirken, zum Beispiel durch Betrachten oder Berühren, wird vielleicht ansatzweise die Bedeutung der Oberfläche bei einem Produkt vergegenwärtigt. Aber auch wenn die Oberfläche nicht direkt zu sehen ist, wie beispielsweise bei modernen Elektronikkomponenten, medizinischen Gerätschaften oder Flugzeugbauteilen, ist die Oberfläche von zentraler Bedeutung.

Deswegen berühren letztlich die Interessen der Galvano- und Oberflächentechnik alle Bereiche unseres Lebens. Der Erhalt und die Stärkung dieser Technologien in der EU ist daher ein Ziel, welches ureigene Bedürfnisse eines jeden schützt. Es ermöglicht uns allen den nachhaltigen Lebensstil, den wir täglich wie gewohnt genießen und uns wünschen.

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