Ein ausreichender Brandschutz in Unternehmen ist eine wichtige Säule der Zukunftssicherung. Dazu können die Bereiche des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes getrennt betrachtet werden. Relativ aufwendig ist die bauliche Gestaltung, da Gebäude oftmals über eine lange Zeit in Gebrauch sind und die Weiterentwicklung bei Brandschutz nur bedingt umsetzbar ist. Beim technischen Brandschutz ist vor allem die frühe Erkennung einer Brandquelle wichtig. Darüber hinaus sind je nach Art der technischen Produktionseinrichtungen unterschiedliche Löschsysteme verfügbar. Als organisatorische Maßnahme ist insbesondere auf eine ausreichende Schulung der Mitarbeiter zu setzen.
Minimising Fire Risk – Ensuring Safety of Assets
Ensuring proper fire protection is a key factor in safeguarding the future of a business. However under this heading, three separate categories can be identified, namely the buildings themselves, technical factors and business organisation. Maintaining the buildings in good condition makes its own significant demands since, over time, most buildings will age. In addition, modification of buildings or construction of extensions is often carried out without regard to implications in fire protection. On the technical side, the earliest possible detection of a source of fire is critical. In this context, depending on the processes involved, a range of fire-extinguishing systems are available and the most appropriate one should be used. In terms of organisation, regular training of staff is vital.
Leider sind uns News aus den Medien wie Brand in metallverarbeitendem Betrieb, Rauchwolke über brennender Galvanik und ähnliche zu gut bekannt. Auch wenn vielleicht viele Ereignisse früher mangels Vernetzung und schneller Internetmedien an uns vorbeigingen, so trügt die Statistik der Versicherer nicht. Es gibt tatsächlich eine Zunahme der Brandereignisse in den Betrieben der Oberflächenveredelung. Es muss natürlich die Frage gestellt werden, woran das liegen kann oder, viel wichtiger, gefragt werden, was dagegen getan werden kann, wie solche Ereignisse verhindert werden können oder wie das Ausmaß eines Brandes zumindest reduziert werden kann.
1 Säulen des Brandschutzes
Brände in Unternehmen verursachen jedes Jahr Milliardenschäden, dazu ist der Fortbestand der Unternehmen durch langfristige Unterbrechung der Produktion gefährdet. Kommen noch Personenschäden hinzu, wird von Überwachungsorganen ermittelt, ob der Unternehmensleitung hier eventuell ein Organisationsverschulden nachzuweisen ist. Das alles sind Gründe, warum Brandschutz und die Prävention von Brandereignissen zu den großen Zielen in der Unternehmensführung gehören sollten. Grundsätzlich muss zwischen den drei Säulen
- baulicher Brandschutz
- technischer Brandschutz
- organisatorischer Brandschutz
unterschieden werden.
Wurde beim baulichen Brandschutz schon während der Planung des Unternehmens bei Neubauten durch Brandschutzkonzepte und aktuelle Planung die richtige Basis gelegt, so sind bei vielen gewachsenen Unternehmen (unsere altbekannten vereinigten Hüttenwerke) oft Mängel vorhanden. Unzureichende Grundanforderungen aus früheren Zeiten sowie eine eher vernachlässigte Baukontrolle, auch der Behörden, führen dazu, dass oftmals bereits die bauseitige Ausstattung zur Ausbreitung von Bränden beiträgt und zum Entstehen von Schäden führt.
Der technische Brandschutz hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr stark entwickelt. So gibt es heute nicht nur eine Vielzahl an Löschmitteln für jeden Einsatzzweck, auch der Bereich der Brandfrüherkennung hat sich extrem verbessert und macht es heute teilweise erst möglich, in unserem anspruchsvollen Terrain (z. B. Dämpfe, korrosive Umgebung, eingeschränkte Zugänglichkeit) sicher zu detektieren.
Der organisatorische Brandschutz beinhaltet alle klassischen Managementtätigkeiten, die meist an den Menschen hängen. Aber auch konsequente Wartung und Instandhaltung sind die Basis für einen sicheren Betrieb ohne Zwischenfälle. Nachfolgend werden die einzelnen Bereiche näher betrachtet.
1.1 Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz beginnt bei der Bausubstanz. Sehr vorteilhaft ist es, bei Neubauten gleich den aktuellen Stand der Technik umzusetzen; bei älteren Gebäuden muss geprüft werden, ob alle früher geforderten Maßnahmen überhaupt umgesetzt wurden und welche Änderungen eventuell zu einer Verbesserung führen können. Meist werden mittlerweile Brandschutzkonzepte bei Neubauten und auch bei wesentlichen Änderungen der Anlage durch die Genehmigungsbehörden gefordert. Auch die Bauüberwachung und -abnahme wird mittlerweile verstärkt durchgeführt. Waren früher die Brandschutzschauen eher selten, so werden diese nun durch die Behörden wesentlich intensiver durchgeführt, teilweise mit erheblichen Nachforderungen für Versäumnisse der letzten Jahrzehnte! Allerdings ist das Ziel des baulichen Brandschutzes, aus dem Baurecht heraus Menschenleben zu sichern und für ein sicheres Verlassen des Gebäudes zu sorgen und somit zum Wohl des Unternehmens beizutragen. Das Abbrennen und die Zerstörung des Gebäudes sind für das Baurecht vollkommen belanglos, sofern kein Mensch zu Schaden kommt. Für den Funktionserhalt, die Minimierung der Betriebsunterbrechung sowie dem Erreichen eines guten Sachwertschutzes sind daher gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen erforderlich. Daraus begründet sich auch die Tatsache, dass die Auflagen des Sachversicherers oft viel höher sind, als die eigentlichen baurechtlichen Anforderungen.
Die Flächen sind möglichst in Brandabschnitte zu unterteilen, sodass im Brandfall möglichst nur ein Teil davon betroffen ist. Natürlich ist die Verhinderung der Brandausbreitung, zum Beispiel auch durch Brandüberschlag (über Dach, über Eck), zu beachten. So sind Brandwände mit ausreichender Brandwiderstandsdauer vorzusehen, die selbstverständlich für die ganzen Wände gewährleistet sein muss. Oftmals sind aber Lücken, die durch Kabel- oder Rohrleitungsdurchführungen oder sonstige Öffnungen unüberlegt in diese wichtigen Wände eingebracht werden, ein Problem. Wird das Feuer an einer solchen Wand aufgehalten, ist die Verrauchung des kompletten Bereichs, durch undichte Brandwände, ein Problem. Allerdings gibt es am Markt genug Möglichkeiten, Lücken durch intumeszierende Werkstoffe mit der korrekten Feuerwiderstandsdauer (S90) zu verschließen (Abb. 1). Auch Nachinstallationen sind bei der Verwendung von Brandschutzsteinen oder -kissen problemlos möglich. Zu beachten sind dabei die Zulassung der Bauteile und des ausführenden Fachbetriebs.
Selbstverständlich müssen die eingebauten Türen und Tore funktionsfähig sein und stets geschlossen oder mit zulässigen Feststellanlagen versehen sein. Die bekannten Brandschutzkeile sollten endgültig verschwinden, da diese die hier genannten Aufwendungen und Investitionen zunichte machen.
Da im Brandfall oftmals nur geringe Zeit zur Verfügung steht, um ein sicheres Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen, müssen die Fluchtwege möglichst rauchfrei gehalten werden. Erfahrungswerte zeigen, dass meist nur bis zu zehn Minuten rauchfreie Luft zur Verfügung steht. Die Brandrauche, welche auch toxische Gase enthalten, können beispielsweise durch Rauchschutztüren aufgehalten werden. Dies bietet sich zum Beispiel bei kleineren Räumen oder Fluren an. Um die Verrauchung zu reduzieren, werden dazu noch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eingesetzt. Diese Klappen (oft an den Oberlichtern kombiniert) führen den Rauch und die Brandwärme ab und erhalten damit eine freie Schicht im unteren Bereich. Diese Zone gewährleistet ein sicheres Verlassen von Gefahrenbereichen oder schafft für die Feuerwehr die notwendige Sicht, um einen gezielten Löschangriff zu starten.
Durch die schnelle Abführung der Brandwärme wird eine deutliche Entlastung der tragenden Bauteile geschaffen, was dazu führt, dass diese länger der Beanspruchung Stand halten. Natürlich müssen die Fluchtwege stets frei und entsprechend gekennzeichnet sein. Die aktuellen Fluchtwegepläne helfen den Mitarbeitern, sich diese gut einzuprägen.
Zum baulichen Brandschutz gehört auch die Werkstoffwahl, zum Beispiel der Dachausbildung wie auch der tragenden Bauteile. In früheren Zeiten gab es hier oft Probleme der Entkoppelung von Brandwand und tragender Struktur, was dann in kurzer Zeit zum Versagen der Schutzwirkung führen kann. Auch können brennbare Isolationsmaterialien (z. B. PU-Schaum) zur Brandausbreitung beitragen.
Zu betrachten ist in diesem Zusammenhang die Löschwasserrückhaltung. Mittlerweile ist wohl bekannt, dass auch Löschwasser zu Folgeschäden führen kann. Zuerst natürlich durch die Bindung von Brandgasen und Vermischung mit Chemikalien von versagenden Behältern und Wannen. Daher muss verhindert werden, dass dieses kontaminierte Löschwasser in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangt.
Gesetzlich noch unvollständig geregelt, gilt die Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRl) derzeit nur für Lageranlagen und nicht für Produktionsanlagen. Dies wird sich aber in absehbarer Zeit ändern, wenn die avisierte Bundes-VAwS, die AwSV, eventuell 2017 in Kraft tritt. Dann ist auch für HBV-Anlagen ein Löschwasserrückhaltenachweis erforderlich. Derzeit wird dies noch im Einzelfall auf Basis des WHG-Besorgnisgrundsatzes in Nebenbestimmungen der BImSchG-Genehmigung geregelt. Umgesetzt wird die Löschwasserrückhaltung meist durch entsprechend ausgebildete Auffangräume, die durch Barrieren oder Tassenausbildungen realisiert werden (Abb. 2).
Doch auch das zurückgehaltene Löschwasser kann zu Problemen im Gebäude führen, indem beispielsweise die Statik des Gebäudes geschädigt wird.
1.2 Technischer Brandschutz
Früher wurde unter dem Begriff des technischen Brandschutzes in erster Linie die Ausstattung der Produktionsstätte mit Feuerlöschern verstanden. Handfeuerlöscher sind zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vorgesehen, das heißt, Kleinbrände nach dem Erkennen sofort zu bekämpfen und zu löschen. Zwar gibt es auch größere Geräte wie die fahrbaren 50-kg-Löscher, trotzdem sind diese natürlich nur bedingt für das Löschen größerer Brände einsetzbar.
Auch im Bereich der Löschmittel gibt es gute Entwicklungen zur Ablösung der früher üblichen Standardlöscher mit Löschpulver. Die großen Kollateralschäden durch die korrosive Wirkung des Löschpulvers führen dazu, dass Schaum- und Wasserlöscher neu zum Einsatz kommen. Auch beim Löschen von Elektrobränden hat sich nun auch der CO2-Löscher durchgesetzt. So können kleine Schwelbrände, beispielsweise an einem Schaltschrank, schnell gelöscht werden. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Standorte der Feuerlöscher deutlich gekennzeichnet sind und im Notfall nicht zuerst gesucht werden muss. Zudem muss auf eine gute Zugänglichkeit sowie den Schutz gegen Anfahrschäden geachtet werden.
Neben den ortsbeweglichen Löschern gibt es auch die Möglichkeit, mit ortsfesten Anlagen Brände zu löschen. Verfügbar ist heute deutlich mehr als nur die altbekannte Sprinkleranlage, auch wenn die großen Versicherer diese selbst in Galvanikbetrieben gerne sehen würden. In erster Linie sind hier Sprühlöschanlagen zu nennen, die weitaus geringere Wassermengen benötigen und natürlich dadurch auch geringere Wasserschäden verursachen. Für speziell zu sichernde Räume, wie zum Beispiel Gleichrichterräume oder Steuerschränke, bieten sich auch Gaslöschanlagen (z. B. mit Kohlenstoffdioxid) an. Hier ist allerdings, auch wegen der Sauerstoffverdrängung, auf den Mitarbeiterschutz zu achten.
Vor dem Löschvorgang kommt das wichtige, rechtzeitige Detektieren von Bränden. Gerade in Zeiträumen, zu denen sich keine Mitarbeiter in den Räumlichkeiten aufhalten, oder an Orten, wo sich üblicherweise niemand aufhält, ist das automatische Erkennen enorm wichtig. Je nach Art des Betriebs und des Produktionsbereichs sind Systeme danach zu wählen, eine fehlerfreie Funktion für den jeweiligen Spezialbereich dauerhaft zu gewährleisten. So gibt es natürlich für normale Bereiche weiterhin die klassischen Ionisationsrauchmelder, spezielle Wärmemelder oder auch Kombimelder. Allerdings sind diese an Anlagen mit beheizten, flüssigen Medien bedingt durch Dämpfe, zum Beispiel beim Umsetzen von Warenträgern oder an warmbetriebenen Elektrolyten in Galvanikunternehmen, störanfällig. Dazu ist die Wartung wegen der eingeschränkten Zugänglichkeit extrem schwierig bis unmöglich. Als Lösung bieten sich Systeme von mehrstrahligen Lasern, die unter der Hallendecke angebracht sind, über Rauchansaugsysteme bis zu Infrarotsystemen und Spezialkameras an.
Eine Brandfrüherkennung ist immens wichtig, um Folgeschäden oder sogar Totalverlust zu vermeiden. Doch ist das Erkennen nur der erste Schritt, die Meldung der weitere. Daher gibt es natürlich auch hier von der Basislösung mit Megaphon (auch dieses wiederkehrend prüfen) bis zur Brandsirene oder ELA-Anlage (Elektronische Lautsprecheranlage) verschiedene Möglichkeiten, um die Mitarbeiter zu warnen und zum Verlassen des Gebäudes aufzurufen.
Im Gesamtsystem ist auch die Überwachung von Bauteilen ein wichtiger Bestandteil. So können über Temperaturfühler außergewöhnliche Temperaturen erkannt werden, so beispielsweise an Motoren oder Kontaktböcken. Auch wenn ein dauerhaftes Monitoring oft nicht möglich ist, so sind die organisatorischen Maßnahmen mit Stichproben (vom Handauflegen bis zur Thermographie) eine Basismaßnahme.
Ein Trockengehschutz an Pumpen, um deren Schädigung und Überhitzung zu vermeiden, sollte zwischenzeitlich Standard in Betrieben mit beheizten Flüssigkeiten sein. Doch muss deren Funktion regelmäßig geprüft werden.
Natürlich ist auch die Beheizung ein immer wiederkehrendes Thema, da in der Vergangenheit die elektrischen Tauchbadwärmer als Brandursache ermittelt wurden. Sollte keine alternative Beheizung durch Warmwasser oder Thermoöl realisierbar sein, so ist auf die Verwendung von zuverlässigen Bauteilen zu achten. Auch hier ist ein Schutz gegen Überhitzen sicherzustellen. Aktuell gibt es bereits eingebaute Sicherheitsvorkehrungen, ansonsten ist die regelmäßige Kontrolle der Schwimmer/Niveauschalter und deren funktionelle Weiterleitung die Lebensversicherung für alle Betriebsangehörige und das Unternehmen, speziell dann, wenn diese auch im mannlosen Betrieb hochgeheizt werden.
1.3 Organisatorischer Brandschutz
Die dritte Säule im Brandschutz wird durch organisatorische Maßnahmen abgedeckt. Hierzu gehört neben den persönlichen Maßnahmen wie Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter auch die richtige Wartung und Instandhaltung.
Bei der Schulung der Mitarbeiter haben mittlerweile auch der Gesetzgeber und die Unfallversicherungen nachgezogen und die Anforderungen ergänzt und konkretisiert. Die obligatorische Ausbildung von Brandschutzhelfern soll dazu führen, dass eine ausreichende Zahl an Mitarbeitern (5 %) durch Theorie und praktische Löschübungen qualifiziert wird, kleine Entstehungsbrände selbst zu löschen. Die Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist ebenso wichtig, um alle Personen bei einem Brand schnell und sicher an die vorgesehenen Sammelplätze zu bringen. Dass die Punkte Verhalten im Brand- und Notfall zu jeder Sicherheits-Jahresunterweisung inklusive Unterschrift der Mitarbeiter gehören sollen, muss vermutlich nicht mehr erwähnt werden. Auch gehören regelmäßige Räumungsübungen in den Betrieben zu den sinnvollen und in größeren Betrieben auch geforderten Tätigkeiten. Durch Hinzuziehen eines Brandschutzbeauftragten können Mängel besser erkannt und geeignete Maßnahmen zur Abstellung getroffen werden. Hierzu gehören auch regelmäßige Begehungen des Betriebs zur Aufdeckung von Brandschutzmängeln und dem Entwickeln von praxisgerechten Lösungen (Abb. 3).
Ein wichtiger Bestanteil ist die vorbeugende Instandhaltung, durch die rechtzeitig Probleme verhindert werden können. Die Kontrolle aller stromführenden Bauteile, Stromschienen/-kabel, deren Verschraubungen sowie die Reinigung der Kontaktböcke in Galvanikproduktionen verhindern hohe Übergangswiderstände und Erwärmungen. Thermographische Untersuchungen von Schaltschränken und anderen Bauteilen erlauben das Erkennen von Hot-Spots, bevor diese zu weitreichenden Problemen führen. Besonders wichtig ist die Betrachtung des kompletten Stromwegs, um das schwächste Glied der Leitungskette auszumachen und abzusichern. So sind beispielsweise auch schon an unterdimensionierten glühenden Galvanikgestellen oder -halterungen Brände entstanden!
Korrosion und Versalzungen führen oft zu erhöhten Widerständen, bei Flexkabeln (z. B. an Stationen mit Warenbewegungen) führen Litzenbrüche zur Widerstandserhöhung und bei Kabeln oft innere Korrosion, wenn Chemikalien durch ungeschickte Anbringung ins Kabel eindringen können.
2 Fazit
Insbesondere bei der Vergabe von Arbeiten an Fremdfirmen im eigenen Unternehmen ist auf die Einhaltung der Brandschutzregeln zu achten. Einen Erlaubnisschein bei Schweiß- und Feuerarbeiten fordert auch die Versicherung. Bei Nachinstallationen müssen Durchbrüche in Brandwänden wieder korrekt verschlossen werden – auch dies fällt in die Zuständigkeit der Brandschutzbeauftragten im eigenen Unternehmen.
Und wenn es trotz allem zum Brand kommt ist eine schnelle Alarmierung der Feuerwehr eminent wichtig. Entweder über die bekannte europaweite Notrufnummer 112 oder noch besser über eine automatische Brandmeldeanlage. Die Hilfe der Feuerwehr funktioniert umso besser, wenn diese die Räumlichkeiten des betroffenen Unternehmens mit den eventuell vorliegenden Besonderheiten (z. B. die Lager- und Verwendungsbereiche sowie die Art der eingesetzten Chemikalien, Lage von Gefahrenschwerpunkten, Haupteinspeisungen, Löschwasserrückhaltung) kennen. Daher empfiehlt es sich unbedingt, rechtzeitig den Kontakt zur Feuerwehr aufzunehmen und diesen eine Übung oder zumindest eine Begehung des eigenen Betriebs zu ermöglichen (Abb. 4). Schließlich sind die Feuerwehrpläne für einen schnellen Überblick stets auf dem neuesten Stand zu halten. Die Beachtung aller genannten Hinweise reduziert das Brandrisiko im Unternehmen!
Abb. 4: Brandschutzübung