Chromoberflächen in der Bürokratiemühle ...

Oberflächen 08. 08. 2017
  • Autoren dieses Artikels
  • 2157x gelesen

– REACh als Sackgasse für die europäische Industrie?

Von Dipl.-Ing. Dirk Wiethölter, Product Manager Global Hard Chrome, MacDermid Enthone Industrial Solutions,
und Vorsitzender des Technical Committees des „CTAC – Chromium Trixode Authorization Consortiums“
sowie stellvertretender Vorsitzender beim Konsortium der Antragsteller CTACsub

Die REACh-Verordnung hat in der Industrie in einigen Bereichen zu erheblichen Irritationen und Aufwänden geführt, vor allem bei Beschichtungsunternehmen für Chromoberflächen und deren Kunden. Einerseits kann nach derzeitigem Stand auf Chrom für dekorative und funktionelle Anwendungen nicht verzichtet werden. Andererseits ist die Umsetzung der Auflagen durch die extrem verzögerte Bearbeitung bei den EU-Behörden so weit ins Stocken geraten, dass die längerfristige Produktion bei den Beschichtern und deren Kunden stark verunsichert wird. Inzwischen wirkt sich REACh sehr negativ auf die Planungs- und Investitionssicherheit der Beschichtungsunternehmen aus. In neun Fragen und Antworten werden die kritischen Punkte hierzu in Worte gefasst und seitens der CTAC Stellung bezogen.

With Hexavalent Chromium Bogged-down in Bureaucracy - Is REACh Becoming a Dead-End for the European Industry?

In some sectors of industry, the impact of REACh legislation has created significant difficulties and financial expenses, especially for companies engaged in chromium plating and their customers. As things presently stand, there appears to be no distinction between the use of chromium for decorative or functional purposes. On the other hand, publication of the relevant documentation has suffered from extreme delays in the various EU Agencies to the extent that long-term planning both by plating companies and their customers has been made highly uncertain. At the same time, the possible future impact of REACh is creating a severely negative effect on planning and investment strategies for companies involved. In nine questions and answers, the critical issues are examined in turn, not least from the point of view of CTAC.

Das Zeichen in Abbildung 1 ist so oder in ähnlicher Form sicher bekannt. Es steht dort, wo Straßen keine Durchfahrt- oder Abbiegemöglichkeiten bieten, um das Befahren mit zu großen Fahrzeugen zu verhindern. Hier besteht die Gefahr, sich festzufahren und nur mit großen Mühen wieder heraus zu kommen. Wird das Verhalten der EU-Kommission und des REACh-Komitees in Bezug auf die Entscheidung der Zulassung von Chromtrioxid betrachtet, ergibt sich zunehmend ein ähnliches Bild.

Das Sunset Date nähert sich und die EU-Kommission lässt keine Aktivitäten bezüglich einer Entscheidung über die weitere, sichere, industrielle Verwendung von Chromtrioxid in der Oberflächentechnik erkennen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Anwender, die sich bisher bewusst gegen einen eigenen Antrag entschieden haben. Im Ergebnis wird der Markt seitens der Kommission im Moment aufgespalten in wenige Unternehmen mit eigener Zulassung und langfristiger Planungssicherheit und allen anderen.

Die positive Nachricht ist: Trotz ausbleibender Entscheidung wird es möglich sein, nach dem Sunset Date Chromtrioxid für die Verwendungen einzusetzen, jedoch nur für die Anwendungen, für die eine Zulassung beantragt wurde.

Die Frage, die sich jedoch derzeit stellt, ist allerdings speziell: Wird, im Falle einer späten Entscheidung zur Zulassung, der Überprüfungszeitraum ab dem Sunset Date oder ab dem Tag der Entscheidung gerechnet? Auf diese Frage hat die EU-Kommission nach Kenntnisstand des CTACs noch nicht öffentlich geantwortet.

Gerade für die betroffenen Unternehmen, die in die Verwendungsgruppe 3 dekoratives Verchromen mit funktionellem Charakter fallen, aber auch der Verwendungsgruppe 5 (Konversionsschichten, ohne Luft- und Raumfahrt), kann diese Frage entscheidend für die weitere Existenz sein.

Verfährt die EU-Kommission wie angenommen und zählt den Überprüfungszeitraum grundsätzlich ab dem Sunset Date, wird bei einer sehr späten Entscheidung die Situation für die Industrie sehr kompliziert. Lässt sie sich mit ihrer Entscheidung weitere zwei Jahre Zeit und setzt den Überprüfungszeitraum für die funktionelle Verchromung mit dekorativem Charakter anschließend auf vier Jahre fest, besteht die Möglichkeit, dass die Zeit bis zur Überprüfung nur noch zwei Jahre beträgt. Da der Bericht für die Überprüfung aber bereits 18 Monate vor Ablauf der Überprüfung eingereicht werden muss, bleiben nur noch sechs Monate zur Anfertigung dieses gesetzlich vorgeschriebenen Berichts. Diese Zeit reicht auf keinen Fall aus, um überhaupt etwas Sinnvolles zusammenzutragen, wie die Vergangenheit bereits gelehrt hat.

Im Umkehrschluss ist natürlich zu überlegen, ob es sinnvoll ist, den Bericht zur Überprüfung bereits vor der Entscheidung der Kommission anzufertigen. Da der Sinn der Überprüfung darin liegt, neue Informationen zu Alternativen, Substitutionsmöglichkeiten und zur Wirksamkeit von Risikominimierungsmaßnahmen zusammenzutragen, muss dies eindeutig verneint werden.

Des Weiteren ist die Zulassung an Bedingungen geknüpft, die die Kommission festlegt. Somit fehlt bis zur finalen Entscheidung Rechtssicherheit für die Anforderungen an den Überprüfungsbericht. Es hat also den Anschein, dass Europa sich mit dieser Art von Chemikalienregulierung selbst in eine Sackgasse manövriert hat, aus der sie nur mit großer Mühe wieder herauskommt! Bisher hat die Kommission nicht mitgeteilt, ob sie von dieser Praxis in Zukunft abweichen wird.

Vielleicht hilft ein Blick auf den Artikel 55 – Zweck der Zulassung und Überlegungen zur Substitution der REACh-Verordnung:

Zweck dieses Titels ist es, sicherzustellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert und gleichzeitig die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind.

An erster Stelle steht das Sicherstellen des Binnenmarktes, an zweiter Stelle steht das Beherrschen der Risiken von besorgniserregenden Stoffen, an dritter Stelle steht die schrittweise Substitution mit der Einschränkung der wirtschaftlichen und technischen Tragfähigkeit. Die EU-Kommission sorgt im Moment dafür, dass durch den mangelnden Entscheidungswillen die Binnenmärkte in ihrer Funktion eingeschränkt werden mit dem Ergebnis, dass Wertschöpfung und Risiken verlagert werden.

An dieser Stelle bleibt die Erkenntnis als Trost oder Ironie der Zeit: Das Faraday’sche Gesetz erklärt die Grundsätze der Elektrochemie mit 57 Worten, das Vater Unser kommt mit 66 Worten aus, die 10 Gebote wurden mit 179 Worten geschrieben und die Verfassung der Vereinigten Staaten besteht aus 7818 Worten (englische Versionen). Die REACh-Verordnung benötigt dagegen stolze 159.442 Worte, um die Verwendung von Grundstoffen zu regeln.

Die Vielzahl von Fragen, die aus dem Markt regelmäßig an die Fachunternehmen wie MacDermidEnthone heran getragen werden, haben ihren Ursprung in diesem umfangreichen Schriftstück, dessen Ziele und Konsequenzen bisher nur wenige verstehen. Daher wurde durch die Konsortiumsmanagerin des CTATSub, Ursula Schliessner von JonesDay, ein Fragen-und-Antwort-Katalog in mehreren Sprachen entworfen, der den Anwendern Klarheit über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte der Zulassung, aber auch ihre Rechte und Pflichten gegenüber den Überwachungsbehörden geben soll. Den betroffenen Unternehmen in unserer Branche ist zu empfehlen, sich etwas Zeit mit den nachfolgenden Inhalten zu nehmen, denn sicher sind einige dieser Fragen in der einen oder anderen Art bereits aufgetreten.

 

Fragen & Antworten

zum Thema Anträge auf REACh-Zulassung bestimmter Verwendungen von Chromtrioxid [1], 14. Juli 2017 (CTACSub Consortium (CTAC Submission Consortium) [2]:

Frage 1: Was ist der derzeitige Stand der Zulassungsanträge?

Antwort: Die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) haben im September 2016 der Europäischen Kommission (‘Kommission’) empfohlen, die Zulassung für die Fortsetzung der von den Mitgliedern von CTACSub beantragten sechs Verwendungen von Chromtrioxid (EC 215-607-8; CAS 1333-82-01) [3] zu erteilen, weil der sozioökonomische Nutzen der Weiterverwendung die Gesundheits- und Umweltrisiken überwiegt [4]. Die Kommission hat den Antragstellern kürzlich mitgeteilt, dass sie wahrscheinlich im September 2017 die Entwürfe für die Zulassungsentscheidung an das sogenannte REACh Committee (Vertreter der Mitgliedstaaten) zur Diskussion und Abstimmung übermitteln wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Diskussion und die Abstimmung mehrere Monate dauern werden. Aus diesem Grund ist trotz der frühzeitigen Einreichung der Anträge durch die Antragsteller schon im Mai 2015 nicht damit zu rechnen, dass die Zulassungsentscheidungen vor dem sogenannten Sunset Date am 21. September 2017 erteilt werden. In der Tat gibt es keine gesetzliche Frist, zu der die Kommission die Entscheidungen zu treffen hat. Es gibt zurzeit andere Zulassungsanträge für Chromtrioxid, die sich in der gleichen Situation befinden. Darüber hinaus gibt es Zulassungsanträge für andere Stoffe, für die das Gleiche zutrifft. Bei diesen Stoffen ist das Sunset Date zum Teil schon seit mehreren Jahren abgelaufen.

Frage 2: Müssen nachgeschaltete Anwender die Verwendung von Chromtrioxid am Sunset Date einstellen?

Antwort: NEIN; Artikel 58(1)(c)(ii) REACh legt fest, dass nachgeschaltete Anwender, die direkt oder indirekt von einem oder mehreren der sieben Antragsteller beliefert werden, ihre Verwendungen von diesem gelieferten Chromtrioxid über das Sunset Date hinaus bis zur Entscheidung der Kommission fortsetzen können [5]. Es ist jedoch zu beachten, dass solche Verwendungen nur dann und insoweit erlaubt sind, als sie sich im Anwendungsbereich der gestellten Zulassungsanträge befinden.

Frage 3: Wie kann ein nachgeschalteter Anwender feststellen, ob das von ihm verwendete Chromtrioxid direkt oder indirekt von einem oder mehreren der sieben CTACSub Antragsteller stammt?

Antwort: Es gibt mehrere Möglichkeiten, dies festzustellen. Für den Fall, dass der Stoff (oder die Mischung, die den Stoff enthält) direkt von den Antragstellern geliefert wird, ist die Sache klar. Das Unternehmen des Antragstellers wird auf dem Etikett, den Sicherheitsdatenblättern und den Rechnungen vermerkt sein. Für den Fall, dass der Stoff (oder die Mischung, die den Stoff enthält) von Händlern oder Formulierern geliefert wird, enthalten die Sicherheitsblätter, Etiketten und Rechnungen diese Informationen unter Umständen nicht. In diesem Fall sollte der nachgeschaltete Anwender seine einzelnen Lieferanten darum bitten, schriftlich zu bestätigen [6], dass das gelieferte Chromtrioxid von einem der sieben Antragsteller stammt. Die Lieferanten wiederum müssten gegebenenfalls die gleichen Fragen an ihre Lieferanten weiter oben in der Lieferkette stellen, so dass die Lieferkette vollständig verfolgt werden kann.

Frage 4: Artikel 66 REACh verlangt von den nachgeschalteten Anwendern, dass sie der ECHA innerhalb von drei Monaten nach der ersten Lieferung eines von der Zulassung umfassten Stoffes elektronisch die Firma, die Zulassungsnummer und ihre Kontaktdaten mitteilen [7]. Zusätzliche Informationen können freiwillig mitgeteilt werden oder könnten in der Zukunft Pflicht werden. Gilt diese Mitteilungspflicht auch für nachgeschaltete Anwender, die direkt oder indirekt von den sieben Antragstellern beliefert werden?

Antwort: NEIN. Diese Verpflichtung gilt so lange nicht, wie die Zulassungsanträge noch anhängig und noch nicht entschieden sind [5]. Solange keine Zulassungsentscheidungen ergangen sind, gibt es keine Zulassungsnummern und die elektronische Mitteilung kann daher in ihrer derzeitigen Form weder ausgefüllt noch an ECHA übermittelt werden.

Frage 5: Was sollte ein nachgeschalteter Anwender tun für den Fall, dass sein Kunde Beweise dafür haben möchte, dass der nachgeschaltete Anwender berechtigt ist, in seinem Betrieb Chromtrioxid zu verwenden?

Antwort: Im Fall, dass die Zulassung ergangen ist, kann der nachgeschaltete Anwender seinem Kunden eine Kopie der an ECHA übermittelten Mitteilung nach Artikel 66 schicken. Solange die Zulassungen nicht erteilt wurden, kann der nachgeschaltete Anwender nur auf seinem Briefkopf eine Erklärung abgeben, etwa, dass er berechtigt ist, die Verwendung von Chromtrioxid gemäß der Übergangsvorschrift des Artikels 58(1)(c)(ii) REACh fortzusetzen, weil sein gesamtes im Betrieb genutztes Chromtrioxid direkt oder indirekt von einem oder mehreren der sieben CTACSub-Antragsteller stammt, und die Verwendung sich im Anwendungsbereich und den Anwendungsbedingungen der Zulassungsanträge befindet. Eine Kopie dieser Fragen & Antworten könnte dieser Erklärung angehängt werden.

Frage 6: Was macht der nachgeschaltete Anwender im Falle einer Inspektion der Behörden?

Antwort: Im Falle einer Inspektion wird der Vollzugsbeamte den nachgeschalteten Anwender nach seiner Mitteilung gemäß Artikel 66 REACh fragen. Der nachgeschaltete Anwender sollte dann erklären, dass die Verpflichtung der Mitteilung nach Artikel 66 noch nicht für ihn gilt, weil die ihn betreffenden Zulassungsanträge noch anhängig sind. Zusätzlich sollte der nachgeschaltete Anwender in der Lage sein, zu erklären und schriftlich nachzuweisen, dass er eine Eigenbewertung durchgeführt hat, dass seine Nutzung in den Anwendungsbereich der gestellten Zulassungsanträge fällt, und dass er mindestens die in den CTACSub-Anträgen beschriebenen Risikominimierungsmaßnahmen und operationellen Bedingungen einhält. Darüber hinaus sollte er in der Lage sein, zu beweisen, dass er die nationale Gesetzgebung zum Arbeitsschutz, einschließlich der Arbeitsplatzgrenzwerte, der Verpflichtung eine Sicherheitsbewertung für jeden Arbeitsplatz durchzuführen, und der Beachtung der Hierarchie der Schutzmaßnahmen für krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz einhält.

Frage 7: Wie kann der nachgeschaltete Anwender herausfinden, ob seine Anwendung in den Anwendungsbereich der CTACSub-Zulassungsanträge fällt? Was muss er tun, wenn das nicht der Fall ist?

Antwort: Die einzige Möglichkeit, diese Bewertung durchzuführen, liegt in einer umfassenden Prüfung der Zulassungsanträge, die auf der ECHA-Webseite aufgeführt sind [8], insbesondere die sogenannten Broad Descriptions of Uses, die Analyse der Alternativen, die die Verwendungen beschreiben, und die Stoffsicherheitsberichte. Wenn Zweifel bestehen, kann der nachgeschaltete Anwender externe Dienstleistungen bei spezialisierten Beratern anfragen. Wenn eine Tätigkeit nicht in einem Expositionsszenarium in den Stoffsicherheitsberichten beschrieben ist, oder die tatsächlichen operationellen Bedingungen und Risikominimierungsmaßnahmen im Betrieb nicht mit den Beschreibungen in den Stoffsicherheitsberichten übereinstimmen, dann kann der nachgeschaltete Anwender sich nicht auf die anhängigen CTACSub-
Zulassungsanträge berufen. Er ist dann nicht von den Anträgen abgedeckt. In einem solchen Fall sollte er umgehend seinen eigenen Antrag auf Zulassung bei der ECHA stellen, und er muss am Sunset Date seine Verwendung von Chromtrioxid einstellen bis er seine eigene Zulassung erhalten hat. Alternativ dazu könnte er nachforschen, ob seine Verwendung von einem anderen erteilten oder anhängigen Zulassungsantrag umfasst ist, er muss dann aber den Lieferanten für Chromtrioxid wechseln.

Frage 8: Wird es in der Zukunft Änderungen der in den CTACSub-Anträgen beschriebenen Expositionsszenarien, operationellen Bedingungen und Risikominimierungsmaßnahmen geben, die der nachgeschaltetete Anwender kennen muss?

Antwort: JA. RAC hat empfohlen, dass die Kommission Bedingungen in ihre Zulassungsentscheidungen aufnimmt (zum Beispiel Messungen der Exposition am Arbeitsplatz). So wie in anderen Zulassungsentscheidungen auch, muss davon ausgegangen werden, dass solche Bedingungen in der Tat vorgeschrieben werden. Diese Bedingungen sind von den nachgeschalteten Anwendern einzuhalten. Es ist auch möglich, dass die Antragsteller verpflichtet werden, für die Zukunft ihre Expositionsszenarien zu ändern. Wenn dies eintritt, werden die Informationen und die neuen Expositionsszenarien mittels Aktualisierung der mit dem Chromtrioxid gelieferten Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden.

Frage 9: Gibt es praktische Hilfestellungen, die die nachgeschalteten Anwender nutzen können, um ihre operationellen Bedingungen von jetzt an und in Erwartung der Zulassungen anzupassen, und um vom Anwendungsbereich der anhängigen Zulassungsanträge gemäß des Übergangszeitraums nach Artikel 58 58(1)(c)(ii) REACh umfasst zu sein?

Antwort: JA. CTACSub entwickelt zurzeit und wird bis zum Sunset Date eine Serie von leicht verständlichen illustrativen Tätigkeitsbeschreibungen (Good Practice Sheets) veröffentlichen, die die operationellen Bedingungen und Risikominimierungsmaßnahmen aufführen, die von den Antragstellern bei der Verwendung von Chromtrioxid empfohlen werden. Diese Tätigkeitsbeschreibungen werden auch Hilfestellung zu persönlicher Schutzausrüstung und Expositionsmessungen enthalten. Die Einhaltung der Tätigkeitsbeschreibungen ab dem Sunset Date ist freiwillig, wird aber empfohlen, damit die nachgeschalteten Anwender nachweisen können, dass sie von den anhängigen Zulassungsanträgen umfasst und mit ihnen im Einklang sind.

Anmerkungen und Quellen

[1] Für zusätzliche Informationen richten Interessiete bitte ihre Anfragen an den CTACSub Konsortialmanager: uschliessner@jonesday.com; Tel.: +32-2-6451460

[2] Die Mitglieder des CTACSub Consortium sind: Atotech Deutschland GmbH; Aviall Services Inc; BONDEX TRADING LTD in its legal capacity as Only Representative of Aktyubinsk Chromium Chemicals Plant, Kazakhstan; CROMITAL S.P.A in its legal capacity as Only Representative of Soda Sanayii A.S.; Elementis Chromium LLP in its legal capacity as Only Representative of Elementis Chromium Inc.; Enthone GmbH; LANXESS Deutschland GmbH in its legal capacity as Only Representative of LANXESS CISA (Pty) Ltd.

[3] Authorization consultations No. 0032-01 to 0032-06; siehe https://echa.europa.eu/addressing-chemicals-ofconcern/authorisation/applications-for-authorisation-previous-consultations. RAC and SEAC haben die folgenden Überprüfungszeiträume empfohlen (Frist läuft ab 21. September 2017): Herstellung von Mischungen (0032-01) / Funktionelle(Hart) Verchromung (0032-02) / Oberflächenbehandlung in der Luft- und Raumfahrtindustrie (0032-04) – alle 7 Jahre; Funktionelle Verchromung mit dekorativem Charakter (0032-03) / Oberflächenbehandlung in anderen Industrien (0032-05) / Passivierung von Zinn beschichtetem Stahl (ETP) (0032-06) - alle 4 Jahre

[4] Siehe auch frühere Pressemitteilungen www.jonesdayreach.com

[5] https://echa.europa.eu/de/support/qas-support/qas/-/q-and-a/5a109f43-fc76-70f8-501b-64b5ec456d45?_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_backURL=https%3A%2F%2Fecha.europa.eu%2Fde%2Fsupport%2Fq

[6] Diese Bestätigung könnte folgendermaßen lauten: „Wir, Firma X, bestätigen hiermit, dass die gesamte Menge Chromtrioxid als Stoff oder in einer Mischung, die wir zur Zeit und in der Zukunft an unsere Kundin Z liefern, direkt oder indirekt von einem der 7 CTACSub REACH Zulassung Antragsteller stammt, die als CTACSub Consortium organisiert sind, siehe www.jonesdayreach.com. Wir verpflichten uns hiermit, Z sofort und vor der nächsten Lieferung zu informieren, sollte diese Bestätigung nicht mehr korrekt sein.“ Optional: „Wir unterwerfen uns der Haftung für jedwede direkten oder indirekten Schäden, die Z aufgrund einer potentiellen Fehlerhaftigkeit unser Bestätigung erleiden kann.“

[7] https://echa.europa.eu/support/dossier-submission-tools/reach-it/downstream-user-authorised-use

[8] https://echa.europa.eu/de/addressing-chemicals-of-concern/authorisation/applications-for-authorisation-previous-consultations

Relevante Unternehmen

Video(s) zum Thema

Werbepartner

Links zu diesem Artikel

Aus- und Weiterbildung

Top