Verbandsinformationen des ZVO e.V. und der DGO e.V.

Verbände 09. 12. 2018
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Zentralverband Oberflächen­technik e.V. (ZVO)

Compliance-Leitlinie für die Verbandsarbeit

Der ZVO hat einen Verhaltenskodex für seine zukünftige Verbandsarbeit veröffentlicht. Die Inhalte wurden im September 2018 von der ZVO-Mitgliederversammlung verabschiedet. Ziel der Compliance-Leitlinie ist es, sowohl Mitarbeiter als auch Mitglieder des ZVO auf die wesentlichen Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts für die Verbandsarbeit hinzuweisen und sie zeitgleich zu verpflichten, die geltenden Wettbewerbsvorschriften einzuhalten.

Um diesem Personenkreis einen Überblick über kartellrechtskonformes Verhalten zu verschaffen, werden in der Compliance-Leitlinie die wichtigsten kartellrechtlichen Vorschriften dargestellt. Die Richtlinie kann jedoch nicht alle kartellrechtlich relevanten Sachverhalte erfassen. Sie bemüht sich jedoch, abstrahierend die wichtigsten Normen und Prinzipien herauszuarbeiten. Gegenstand der Richtlinie sind Sachverhalte, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeitsgebieten des ZVO stehen. Außerhalb des Verbandes obliegt es allein den Mitgliedern, durch geeignete Maßnahmen für die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften zu sorgen.

Verstöße gegen das Kartellrecht können sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu erheblichen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen. Die Europäische Kommission kann dem ZVO zufolge Bußgelder im Umfang von bis zu zehn Prozent des Vorjahresgesamtumsatzes des Unternehmens oder Verbandes verhängen. Bei einem Verband ist, wenn der Verstoß im Zusammenhang mit Mitgliederverhalten steht, die Summe der Vorjahresumsätze seiner auf dem betroffenen Markt tätigen Mitglieder maßgeblich. Auf Grundlage des deutschen Kartellrechts können auch natürliche Personen, zuwiderhandelnde Organe oder unmittelbar an der Absprache beteiligte Mitarbeiter eines Verbandes oder Unternehmens mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 1 Million Euro belegt werden.

Der ZVO und seine Mitglieder werden im Fall von Zuwiderhandlungen gegen kartellrechtliche Vorschriften geeignete Sanktionen beschließen. Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen kartellrechtliche Vorschriften kann grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verband führen. Der Verband und seine Mitglieder verpflichten sich, bereits im Vorfeld allen kartellrechtlichen Gefährdungslagen entgegenzutreten. Dazu gehört die Empfehlung zur Teilnahme an kartellrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren.

Die ZVO-Compliance-Leitlinie wird künftig vor jeder ZVO-Sitzung verteilt. Eine digitale Version ist unter

www.zvo.org/verband/organisation/
compliance-leitlinie.html

abrufbar.

  • www.zvo.org

Deutsche Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik e. V. (DGO)

Bezirksgruppe Thüringen

Exkursion zur SUC GmbH Ohrdruf

Nach den erfolgreichen ZVO-Oberflächen­tagen 2018 in Leipzig trafen sich die Fachkollegen der DGO-Bezirksgruppe Thüringen in Ohrdruf zur Besichtigung der chemisch-­physikalischen Behandlungsanlage der SUC, Sächsische Umweltschutz-Consulting GmbH. Betriebsleiter Thorsten Klaus und Kundenbetreuer Siegfried Brückner begrüßten die Teilnehmer und führten sie durch die Behandlungsanlage.

Die Firma wurde 1988 gebaut, nahm 1989 ihren Betrieb auf und ging nach umfang­reichen Rekonstruktionen 1993 in die Firma SUC mit gegenwärtig 25 Mitarbeitern über. Schrittweise wurde das Unternehmen erweitert, beispielsweise 1998 mit der Inbetriebnahme einer Feststoffmisch­anlage. Mit dem Ausbau des seit 2008 kontinuierlich wachsenden hochmodernen spezialisierten Fahrzeugparks an Chemietanksattelzügen können neben dem Transport von Abfallsammelbehältern auch gefährliche flüssige Abfälle übernommen und transportiert werden. Gegenwärtig werden 150 Tonnen Abfall pro Tag behandelt.

 

Die chemisch-physikalischen Entsorgungsverfahren umfassen Oxidation, ­Reduktion, Schwermetallfällung, Emulsionsspaltung, Neutralisierung und Adsorption. Außerdem können auch Schlämme aus Oberflächenbehandlungs- und Abwasseranlagen, Lack- und Farbschlämme sowie industrielle Stäube behandelt werden. Damit ist eine gefahr­lose Verwertung beziehungsweise Beseitigung gegeben.

Der Rundgang durch den zertifizierten Fachbetrieb begann im Palettenlager, in dem die getrennte Lagerung der zu behandelnden Lösungen und Feststoffe nach einer Eingangskontrolle erfolgt. In der Behandlungshalle für flüssige Abfälle befinden sich mehrere 20- bis 30-Kubikmeter-fassende Neutralisations-, Standbehandlungs- und Lagerbehälter sowie zwei Kammerfilterpressen. Die Schadstofflösungen werden mit Natronlauge oder Kalkmilch bis etwa pH 9 neutralisiert, mit Eisen 2+/3+-Lösung behandelt und anschließend filtriert. Das dabei entstehende Abwasser wird in externen Anlagen verwertet. Der entstehende Filterkuchen wird in der Feststoffbehandlungsanlage mit CaO-hal­tigen Stäuben nochmals behandelt und ­danach auf der Deponie abgelagert.

Ein Blick in das extern betriebene Labor, wo nahezu alle eingehenden festen und flüssigen Abfälle auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht werden, und in den Schalt- und Steuerungsbereich zur Prozesssteuerung rundeten die Betriebsbesichtigung in Ohrdruf ab. Nach einer kurzen Auswertung der Besichtigung bedankte sich Mathias Fritz, stellvertretender DGO-Bezirksgruppenleiter Thüringens, bei Thorsten Klaus und Siegfried Brückner für den interessanten Einblick in einen Entsorgungsfachbetrieb und verwies auf die nächste Veranstaltung an der TU Ilmenau.
Dr. P. Kutzschbach

Kontakt

  • www.suc-gmbh.de

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