Der Autorisierungsprozess dauert mehrere Jahre: Ein Experte für Galvanotechnik vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA empfiehlt Beschichtern und Anwendern von Hartchromschichten, sich bereits jetzt um eine unternehmensspezifische REACh-Zulassung zu bemühen. Die Autorisierung hat dann gute Aussichten auf Erteilung, wenn beispielsweise die Einsatzzwecke der Hartchromschicht klar eingegrenzt werden kann. Dies ist nach den Erfahrungen des IPA-Experten für Produkthersteller gegeben, die eine eigene Betriebsgalvanik unterhalten, also über eine sogenannte In-House-Galvanik verfügen.
Eigentlich ist es eine gute Sache: Die EU-Verordnung Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACh) regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und soll den Schutz von Umwelt und Mitarbeitern gewährleisten. Für die Galvanotechnik bedeutet dies, dass seit dem 21. September 2017 die wichtigen sechswertigen Chromverbindungen als Produktionsmittel der Autorisierungspflicht unterliegen. Seither darf Chrom(VI) nur noch einsetzen, wer selbst einen Autorisierungsantrag bei der European Chemicals Agency (ECHA) in Helsinki eingereicht hat oder diese Stoffe von einem Lieferanten bezieht, der einen solchen Antrag eingereicht hat.
Zu diesem Zweck haben sich Hersteller und Anwender von Hartchromverfahren zu zwei Konsortien zusammengeschlossen und Sammelanträge an die ECHA gerichtet. Der finale Ausgang dieser Vorstöße ist aktuell noch offen; es ist jedoch absehbar, dass eine Laufzeit der Autorisierungen bis maximal September 2024 bewilligt wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Folgeantrag eingereicht sein. Bei der Antragsstellung sollten Unternehmen nach Ansicht von Dr.-Ing. Martin Metzner, Leiter der Abteilung Galvanotechnik am Fraunhofer IPA, keine Zeit verlieren, und gibt zu bedenken, dass zwei bis drei Jahre vergehen würden, ehe die Daten erhoben seien für den Stoffsicherheitsbericht, die sozioökonomische Analyse und die Analyse der alternativen Verfahren.
Unternehmensspezifische Angaben verlängern Laufzeit
Jedes dieser drei Dokumente ist umfangreich, kann mehr als 100 Seiten umfassen und sollte sinnvollerweise in juristisch wasserdichtem Englisch geschrieben sein. Zu Beginn stehen Messungen, die zeigen, wie hoch die Emissionswerte in der Produktion sind und wie stark sie die Mitarbeiter belasten. Besonders aber die Analysis of Alternatives (AoA), eine produktspezifische Untersuchung, welche Stoffe und Verfahren anstelle von Chrom(VI) als Produktionsmittel verwendet werden könnten, nimmt viel Zeit in Anspruch und muss für jede Anwendung separat ausgeführt werden. Das Team des Fraunhofer IPA erhebt umfangreiche Daten und führt spezifische Prüfungen der Schichteigenschaften durch. Sei das alles geschafft, müsse ein spezialisiertes Beratungsunternehmen den Antrag formulieren und bei der ECHA einreichen, was erfahrungsgemäß ein weiteres Jahr dauere, wie Dr.-Ing. Martin Metzner erläutert. Zwei weitere Jahre können anschließend vergehen, ehe die EU-Kommission auf Empfehlung der ECHA die REACh-Zulassung erteilt. Es ist also nach den Worten von Dr.-Ing. Martin Metzner dringend geboten, bereits jetzt mit dem spezifischen Autorisierungsprozess zu beginnen, damit bis zum voraussichtlichen Ablauf der Bewilligungsfristen der aktuellen Sammelanträge alles vorliegt. Der Aufwand lohnt sich: Je detaillierter und spezifischer der Antrag, desto höher die Laufzeit der REACh-Zulassung, fasst Metzner seine bisherigen Erfahrungen mit REACh-Zulassungsanträgen zusammen.
Auf Nachfrage der WOMag-Redaktion betont Dr.-Ing. Martin Metzner, dass die klare Darlegung der Einsatzzwecke sowie die notwendigen Betrachtungen der Alternativverfahren für Produzenten mit Betriebsgalvanik (In-House-Galvanik) sehr gut realisierbar ist und deshalb eine eigene Autorisierung derzeit mehr Erfolg in Bezug auf Laufzeiten erwarten lässt, als die Antragstellung mittels eines Sammelantrags. Metzner empfiehlt Einzelanträge und gibt zu bedenken, dass langfristige Zulassungen marktentscheidend für die Unternehmen in der Galvanikbranche und den Anwendern von Schichten sind.
Für Lohnbeschichter ist dagegen die Situation deutlich schwieriger, da bei variierender Zusammensetzung des Kundenkreises und sich ändernden Produktspektren die erforderlichen unternehmensspezifischen Angaben nur mit großem Aufwand erbracht werden können oder lückenhaft bleiben. Die betroffenen Unternehmen müssen sich daher zwangsläufig mit verbleibenden Möglichkeiten, wie beispielsweise der Mitarbeit in Konsortien und Antragstellung mittels Sammelanträgen, beschäftigen.
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Dr.-Ing. Martin Metzner, Tel.: +49 711 9701041
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