Richtlinie VDI 3405 Blatt 6.1 fasst sicherheitstechnische Regeln und Gesetze zusammen und gibt Empfehlungen zur Umsetzung
Bislang nutzen Betreiber von additiven Fertigungsanlagen individuelle Lösungen, um einen sicheren Betrieb ihrer Anlagen zu ermöglichen. Ob die getroffenen Maßnahmen ausreichend und konform mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften sind, konnte kaum jemand beurteilen. Für den sicheren Betrieb additiver Fertigungsanlagen, die Metallpulver mit dem Laserstrahlschmelzen (laser powder bed fusion) verarbeiten, gibt es mit der neuen Richtlinie VDI 3405 Blatt 6.1 nun eine umfassende Hilfestellung.
Die Richtlinie bewertet die Relevanz und Anwendbarkeit von bestehenden Vorschriften benachbarter Technologiefelder wie dem Schweißen, der Pulvermetallurgie und der Nanopartikel im Einzelfall. Sie fasst relevante technische Regeln, Vorschriften und Gesetze zusammen und gibt Empfehlungen, wie diese bei den unterschiedlichen Schritten des Laserstrahlschmelzens praktisch umgesetzt werden können.
Die Richtlinie gilt für Laserstrahlschmelzanlagen mit CE-Kennzeichen, die für den sicheren Betrieb gekapselt sind. Betreiber von Laserstrahlschmelzanlagen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Dazu bietet die Richtlinie eine praxistaugliche Unterstützung.
VDI 3405 Blatt 6.1 wendet sich vorrangig an Betreiber von Laserstrahlschmelzanlagen und an Personen oder Unternehmen, welche die Beschaffung und den Betrieb einer entsprechenden Anlage mit Metallpulver planen. Die Richtlinie richtet sich auch an Organisationen, die Betreiber dieser Anlagen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen beraten, an Lieferanten von Anlagen und von Ausrüstung zum sicheren Betrieb sowie an Logistikdienstleister für die Handhabung von Gefahrgut.
Aufbauend auf VDI 3405 Blatt 6.1 für die Verarbeitung von Metallpulvern erscheint zudem im November das Blatt 6.2 als Entwurf. VDI 3405 Blatt 6.2 beschäftigt sich mit der Anwendersicherheit bei der additiven Verarbeitung von Polymerpulvern mit dem Lasersinterverfahren. Die Zielsetzung, einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten und Gefährdungen bei der Handhabung der additiv gefertigten Bauteile zu vermeiden, bleibt die gleiche. Angepasst sind die konkreten Empfehlungen an die Randbedingungen der Kunststoffverarbeitung.
Herausgeber der Richtlinien ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL). VDI 3405 Blatt 6.1 Additive Fertigungsverfahren - Anwendersicherheit beim Betrieb der Fertigungsanlagen - Laser-Strahlschmelzen von Metallpulvern erscheint im November 2019 als Weißdruck und ersetzt den Entwurf von Juni 2018. Der Richtlinienentwurf VDI 3405 Blatt 6.2 Additive Fertigungsverfahren - Anwendersicherheit beim Betrieb der Fertigungsanlagen - Laser-Sintern von Kunststoffen ist ebenfalls ab November 2019 erhältlich. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/3405 oder www.beuth.de möglich.
- www.vdi.de