Brexit hat Folgen für Chemiehandel

Werkstoffe 07. 02. 2021
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Großbritannien startet eigenes Chemikalienrecht UK-REACh

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende des Übergangszeitraums endet auch die Gültigkeit der EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACh) in Großbritannien. Dann soll ein entsprechendes britisches Gesetz (UK-REACh) in Kraft treten. Unternehmen, die grenzüberschreitend mit Chemikalien handeln, sollten sich schnell auf die neuen Regeln einstellen, raten die Experten von Dekra.

Die britische Regierung hat das REACh etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019(UK-REACh) erlassen. Es ist weitgehend mit dem EU-REACh (EU-VO Nr. 1907/2006) deckungsgleich, aber auf Großbritannien beschränkt. EU-REACh-Registrierungen haben laut der Experten von Dekra keine Gültigkeit in Großbritannien mehr. Nordirland hingegen zählt weiterhin zum Wirtschaftsraum der EU, dort gilt das EU-REACh weiter.

Somit sind einerseits Unternehmen in Großbritannien betroffen, die von ihrer EU-Lieferkette abgeschnitten werden und zum Export in die EU keine EU-REACh-Registrierung mehr haben. Andererseits sind Unternehmen in der EU betroffen, die keinen direkten Zugang mehr zum britischen Markt haben oder von ihren britischen Lieferanten abgeschnitten sind.

Im UK-REACh sind zwei Regelungen für britische Unternehmen enthalten:

  • Hersteller, die eine EU-REACh-Registrie­rung haben, bekommen über das soge­nannte Grandfathering eine UK-REACh-Registrierung zugeteilt.
  • Nachgeschaltete Anwender, die ihre Produkte aus der EU beziehen, können über eine DUIN-Meldung (DUIN – Downstream User Import Notification) Übergangsfristen von zwei bis sechs Jahren erhalten, bis sie eine UK-REACh-Registrierung einreichen ­müssen.

Für EU-Unternehmen, die weiterhin den britischen Markt beliefern wollen, gibt es keine Regelungen im UK-REACh. Sie haben die Möglichkeit, einen britischen Alleinvertreter zu beauftragen, der die DUIN-Meldung für die Empfänger übernimmt und damit existierende Lieferbeziehungen schützt. Auf diesem Weg muss der Lieferant auch nicht die Zusammensetzung seiner Produkte gegenüber seinen Kunden offenlegen. Die ­Akquisition von neuenr Kunden ist allerdings erst nach Abschluss einer vollständigen UK-REACh-
Registrierung möglich.

Dekra unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen. EU-Lieferanten können Dekra UK zum Alleinvertreter ernennen und somit ihre existierenden Lieferbeziehungen sicherstellen. Dekra ist Gründungsmitglied des Verbandes der Alleinvertreter (ORO) und unterstützt seit 2010 Unternehmen in vielen Teilen der Welt bei ihren REACh-Pflichten.

Kontakt:

Jochen Dettke, E-Mail: jochen.dettke@dekra.com

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