Gute Aussichten für Chromoberflächen – Gruppenbildung findet Anklang bei der ECHA

Oberflächen 07. 11. 2021

Bericht zur Mitgliederversammlung des VECCO e. V. am 20. Oktober 2021

Die Entscheidung über die Autorisierungsanträge zur Verwendung von Chromverbindungen, die der VECCO e. V. als Vertreter von mehr als 120 Unternehmen der Galvanotechnik eingereicht hat, steht nach wie vor aus. Allerdings liegen inzwischen umfangreiche Daten beispielsweise über Expositionen sowie zu möglichen Substitutionen vor. Daraus wird zunehmend ersichtlich, welche Vorgehensweise der Antragsteller zu einer Zustimmung seitens der EU-Behörden führen kann. Hierzu zählen eine umfangreiche IT-Lösung, eine verstärkte internationale Zusammenarbeit oder auch neue technische Einrichtungen zum Umgang mit Chemikalien.

VECCO hat für die diesjährige Mitgliederversammlung eine sehr ansprechende Online-Variante gewählt, hier bei der Einführung durch den Vorsitzenden Matthias Enseling

 

Auch für die Mitgliederversammlung 2021 des VECCO e. V. musste - wie im Vorjahr - auf das wertvolle persönliche Gespräch und die motivierenden persönlichen Kontakte verzichtet werden, wie VECCO-­Vorsitzender Matthias Enseling eingangs der virtuellen Veranstaltung bedauerte. Neu war die Erscheinungsweise der Mitgliederversammlung, die in einem Modus aus bekannten Folienpräsentationen und gleichzeitiger Übermittlung der vortragenden Person erfolgte - die Technologie, die aus dem täglichen Nachrichtenprogramm der Fernsehanstalten als Green Wall bekannt und gewohnt ist. Neu ist aber auch das Erkennungszeichen des VECCO: den verchromten Kugeln, die für die Funktion und Leistungsfähigkeit der dekorativen Chromschichten stehen, wurde eine grüne Kugel beigefügt. Damit wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der VECCO den Einsatz von im Sinne des Umwelt- und Arbeitsschutzes positiven Verfahren unterstützt, auch wenn nach wie vor nicht geklärt ist, wann die Entscheidung zu den eingereichten Autorisierungen fallen wird.

Zukünftige Entwicklungen

Aktuell wird sicher bei vielen ­Unternehmen die Suche nach Lösungen für die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die stetig und stark steigenden Energiepreise zu den hauptsächlichen ­Arbeitsschwerpunkten zählen. Dadurch scheint die Entscheidung zur nach wie vor ausstehenden Zulassung der Autorisierungen zur Verwendung von Chromsäure bei vielen eher eine ­geringere Priorität zu erhalten, wie Matthias Enseling zu Beginn seiner Ausführungen über die weiteren Entwicklungen der Vereinstätigkeit betonte. Aktuell gibt die Rückmeldung der Behörden in Form von not credible (nicht überzeugend) für die Cluster-Autorisierung, die auch für Substitutionspläne anderer Autorisierungsvereinigungen gilt, die weitere Arbeit vor. Dagegen wurden Einzelautorisierungen als credible bewertet. Die letzte Sitzung des REACh-Komitees vom 22./23. September hat hier ebenfalls keine Lösung gebracht, da die anstehende Entscheidung dazu nicht auf die Agenda gesetzt worden war. Bei der Betrachtung der bisherigen Rückmeldungen wird klar, so ­Matthias Enseling, dass die Autorisierungsstrategie geändert werden muss. Dies gilt insbesondere für die bevorstehende Reautorisierung. Klar ist, dass nur Gruppierungen der Anwendungen in sinnvolle Gruppen zum Erfolg führen können. Diese Feststellung kann daraus geschlossen werden, dass der Hapoc-Antrag für eine gemeinsame Autorisierung als nicht überzeugend eingestuft wurde, während der Hapoc-Antrag für einzelne Autorisierungen positiv (also überzeugend) bewertet wurde.

Die besondere Herausforderung ist die Gruppierung für Lohnbeschichter, um bei den Behörden eine positive Bewertung zu ­erhalten. Dies muss so erfolgen, dass die Unternehmen in ihrer Arbeitsweise nicht beschränkt werden. Insbesondere für die Upstream-Betrachtung ist dies zwingend notwendig. Die Gruppierung muss nach Branche beziehungsweise Lieferkette erfolgen. Die Lösung des VECCO besteht darin, dass die Antragsart Upstream so gestaltet ist, dass die Betriebe ihre Einordnung in ein Cluster wählen können. Dazu wurde die Zahl von etwa 20 Cluster auf zehn Cluster reduziert.

Der Zeitplan sieht vor, dass eine Reautorisierung erst nach Zulassung erfolgen kann. Somit müssen aufgrund der ausstehenden Entscheidung aus Brüssel bei einer Entscheidung bis Ende dieses Jahres für die insgesamt vorgesehenen zehn Cluster jeweils pro Jahr vier Cluster bis Mitte 2024 aufbereitet werden. Dazu werden ab 2022 Clustertreffen mit den Mitgliedern durchgeführt. Um die Arbeit bewältigen zu können, wurde das Team durch Dr. Harald Prestel erweitert. Dr. Prestel ist promovierter Chemiker, der nach einigen Jahren an der TU München lange Jahre bei WAFA für REACh-Projekte zuständig war und bestens mit der Materie vertraut ist.

Inhalte der gruppenspezifischen Autorisierung (Bild: VECCO)

 

Dr. Uwe König ging auf die Durchführung der Arbeiten zur Erstellung der Unterlagen für die anstehende Reautorisierung bis Mitte 2024 (nach derzeitigem Stand) ein. Bisher zeichnen sich die Upstream-Anträge nach Ansicht der Behörden dadurch aus, dass die Darlegung von Nutzung und Anwendung zu unsicher ist, insbesondere, dass sich Unternehmen mit ihren Verwendungen verstecken könnten. Um der Einschätzung der Behörden, der erarbeitete Substitutionsplan sei zu pauschal, entgegenzutreten, müssen alle beteiligten Unternehmen detailliert beschrieben werden.

Die Gruppierung in Cluster zeigte er an Beispielen, insbesondere an folgenden Clustern:

  • Reparatur
  • Maschinenbau/Anlagenbau/Verpackungsindustrie/Werkzeugbau
  • Medizintechnik

Die Bildung von Clustern hat unter anderem den Vorteil, dass die Risikobetrachtung der darunter fallenden Unternehmen ähnlich ist und sich damit der gesamte Cluster für einen Vergleich eignet. Ähnliches gilt für die sozio­ökonomische Betrachtung (SEA). Zentraler Punkt ist der Bereich der Substitutionsmöglichkeiten, für dessen Abbildung die Mitarbeit der einzelnen Unternehmen außerordentlich wichtig ist. Nach Ansicht von Dr. König wird die Entscheidung über den Zulassungsantrag Anfang 2022 erfolgen, so dass bei einer Laufzeit von vier Jahren die Einreichung der Reautorisierung Mitte 2024 erfolgen muss, um die Frist von 18 Monaten vor Ablauf der Zulassung einhalten zu können. Daraus ist ersichtlich, dass in Kürze mit den Arbeiten zur Reautorisierung begonnen werden muss.

Reporting – Compliance – Datenbank

Die Bewilligung der ersten großen Upstream-Autorisierungen haben zur Folge, dass mehr als 1500 Unternehmen europaweit sich notifiziert haben, so dass bis zum 31. Dezember 2021 die ersten Daten zu Exposition, Biomonitoring oder Emissionen abgegeben werden müssen. Dadurch sind vor allem kleinere Unternehmen mit beschränkter personeller Kapazität in Schwierigkeiten gekommen.

Den Angaben der ECHA zufolge (Stand 30.9.2021) sind aktuell annähernd 1600 Unternehmen ­reportpflichtig (Bild: VECCO)

 

Eine Lösung dieser Herausforderungen bietet nach Ansicht von Dr. Uwe König die von VECCO erarbeitete IT-Lösung unter Verwen­dung von Datenbankstrukturen. Im ersten Schritt muss jeder betroffene Betrieb eine Notifizierung vornehmen, die in Form ­eines Berichts an die ECHA über die Charakterisierung des Betriebs erfolgt. Ab 2022 ist die Umsetzung der ­Autorisierungsbedingungen unter anderem durch die Einreichung eines Substitutionsplans gefordert. Die Einhaltung der Umsetzungsbedingungen wird von den nationalen Behörden überprüft. Daraus erwächst für die Behörden die Aufgabe, aktuell mehr als 1500 Unternehmen bezüglich der Daten wie Arbeitsszenarien oder Sub­stitutionsmöglichkeiten zu erfassen und auszuwerten. Aktuell werden damit vor allem Expositionen in die Umwelt oder am Arbeitsplatz sowie die Abgabe an Luft und Wasser betrachtet. Teilweise sind dies Angaben, die auch bisher schon geprüft und erfasst wurden; allerdings ändert sich die Detailgenauigkeit der Daten.

Ein wichtiger Faktor für die Bewertung ist die Freisetzung von Stoffen und deren Bezug zu Mitarbeitern. Um alle geforderten Angaben in der notwendigen Genauigkeit beibringen zu können, wurde von VECCO und Hapoc die Datenbank entwickelt. Diese mehrsprachigen Datenangaben (aktuell deutsch und ­englisch) enthalten allgemeine Angaben rund um REACh und die Autorisierung. Ein weiterer große Block beinhaltet die unternehmensspezifischen Angaben. Darunter fallen alle Angaben zur Autorisierung wie sie die ECHA fordert, wie beispielsweise Angaben eines Unternehmens für die Behörden. Des Weiteren sind Angaben zur Planung von Messungen enthalten.

Als Hilfestellung für die Betriebe ist zu werten, dass Art und Umfang der Daten vom VECCO beziehungsweise der Hapoc entsprechend den Bewilligungsbedingungen vorgegeben werden. Dazu zählen beispielsweise die Verwendung des autorisierten Stoffes (Prozess- und Produktdaten), die Risikodaten oder der Bezug eines eingesetzten Stoffes. Mit der entwickelten Datenbank werden alle Angaben so ausgewertet und aufbereitet, dass die Anforderungen der Behörden erfüllt sind und das betroffene Unternehmen stets auf dem aktuellen Stand bezüglich erforderlicher Handlungen in einer Produktion gehalten wird.

Ein wichtiges Datum im Zusammenhang mit der Datenbank ist der 2. November, an dem VECCO/Hapoc die Datenbank der ECHA vorstellen wird.

Formulator

Aus durchgeführten Messungen ist bekannt, dass beim Nachschärfen eines Elektrolyten die höchsten Expositionswerte auftreten. Vor allem aus solchen Expositionsszenarien begründen sich die (durchaus nachvollziehbaren) Bemühungen der Behörden, im Zusammenhang mit REACh die potenziellen Gefahren im Umgang mit Stoffen zu minimieren. VECCO und Hapoc haben dazu den Formulator auf Basis eines Schüttgutbehäl­ters entwickelt, also einer Ansatzstation für Chromtrioxid in flüssiger Form.

Eine erste Ausführung, die Matthias Enseling vorstellte, hat ein Fassungsvermögen von 1000 Liter. Alle mit Chromsäure in Kontakt kommenden Teile der Station bleiben bei der Station, so dass keine Exposition erfolgen kann. Das besondere und neue an der Station ist ein Verbindungselement, das jeglichen Kontakt eines Mitarbeiters mit der angelieferten Chromsäure und dem Endprodukt des flüssigen Chromelektrolyten sicher ­unterbindet. Darüber hinaus wird die Anlieferung vom Hersteller zum Endnutzer so ausgeführt, dass in dieser Lieferkette keine Umfüllung erfolgt und damit auf der gesamten Kette kein Kontakt zwischen Mensch und Chromsäure stattfinden kann. Dieses System wird exklusiv für Hapoc-Autorisierer angeboten.

Prototyp eines Formulators (Bild: VECCO)

 

Internationalisierung des VECCO

Sollten VECCO/Hapoc erfolgreich sein, so kann davon ausgegangen werden, dass in breitem Umfang europaweit Unternehmen die Hapoc-Angebote nutzen werden. Dafür macht sich Christian Herzog als zweiter Vorsitzender und Vertreter der österreichischen Arbeitsgemeinschaft Oberflächentechnik AOT und zweiter Vorsitzender des VECCO stark. Zur Förderung der anstehenden Arbeiten hat die AOT in Österreich Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen praktisch alle Unter­nehmen des Landes integriert und aktiv beteiligt sind. (Die AOT entstand durch eine Umstrukturierung der 1964 gegründeten Österreichischen Gesellschaft für Oberflächentechnik ÖGO.)

Des Weiteren werden die Arbeiten im EU-geförderten Netzwerk vecco.net organisiert und über diese Plattform Diskussionen geführt oder weitere Entwicklungsarbeiten ini­tiiert. Mit dem vecco:net wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Erforschung von Substitutionsmöglichkeiten europaweit und wissenschaftsbasiert vorzunehmen, um die in diesem komplexen Verfahren wichtige Unterstützung der Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil ist die länderübergreifende Aktivität, die von den Behörden geschätzt wird und sicher auch die Stärke und Bedeutung der Branche innerhalb der EU aufzeigt. Neben der deutschen Gruppierung des VECCO und der österreichischen AOT ist ION aus den Niederlanden am Netzwerk beteiligt. Aus Deutschland arbeiten darüber hinaus 15 Beschichter/Chemielieferanten und sieben Endkunden/Anwender mit, aus Österreich sieben Beschichter/Endkunden, aus den Niederlanden fünf Beschichter/Endkunden sowie sechs Forschungsinstitute. Hinzu kommen Unternehmen aus der Schweiz, Polen und Griechenland, wodurch die internationale Ausrichtung deutlich unterstrichen wird.

Vereinsangelegenheiten

Nachdem bisher nur Unternehmen Mitglied im VECCO werden konnten, sollen zukünftig auch persönliche Mitglieder im Verein tätig werden, soweit diese die Ziele des Vereins unterstützen und verfolgen. Dadurch könnte die Arbeit des Vereins erweitert und wesentlich unterstützt werden.

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