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Zulassungsverfahren unter REACh am Beispiel Chromtrioxid
Ziel des Zulassungsverfahrens unter REACh ist es, Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften durch geeignete Alternativstoffe oder Alternativtechnologien zu ersetzen und nur Herstellungs- oder Verwendungsarten zuzulassen, deren Risiken ausreichend beherrscht werden beziehungsweise deren sozioökonomischer Nutzen die Risiken überwiegt.