Beschichungsunternehmen im Bereich der Galvanotechnik waren in den letzten Monaten und Jahren – und sind es immer noch – herausgefordert, zum Teil drastisch steigende Koste für Energie und Umweltschutz, aber auch für Rohstoffe, mit dem Verkauf ihrer Dienstleistung zu erwirtschaften. Die entstehenden Kosten für Umweltschutz und Arbeitssicherheit können erheblich sein, sind aber durchaus sinnvoll, führen sie doch häufig auch zu einer deutlich verbesserten Arbeitssituation im Unternehmen. Die meisten Betriebe im Bereich der Galvanotechnik dürfen hier als vorbildlich bezeichnet werden.
Zu einem weiteren erheblichen Kostenfaktor hat sich in den letzten etwa zehn Jahren die Erfüllung der Anforderungen aus der REACh-Verordnung entwickelt, insbesondere bei den Anbietern von Chromoberflächen – und diese zählen nach wie vor zu den besten Beschichtungen für viele Anwendungsbereiche. Die Kosten entstanden hier vor allem durch bürokratische Anforderungen: Begründungen für den Einsatz der Chromschichten oder Erläuterungen zu möglichen Alternativen. In vielen Fällen geht es hier um theoretische Betrachtungen zum Für und Wider der einen oder anderen Alternative. Wie Dr. Martin Metzner in seinem Beitrag auf Seite 19 ausführt, verhelfen die durchgeführten Arbeiten zur Bewertung der Alternativen zu Chromschichten zur Erkenntnis, wie relevant die Beschichtungen für die verschiedenen Produkte wirklich sind. Allerdings ist die Durchführung der Arbeiten mit sehr hohen Kosten verbunden und lässt sich leider oftmals nur der Kategorie Papierkrieg zuordnen.
Jetzt hat sich auch bei der ECHA, einer wichtigen Behörde bei der Ausführung der REACh-Verordnung, die Erkenntnis durchgesetzt, dass der anfallende Aufwand für die erforderliche Autorisierung zur Nutzung der galvanischen Verchromung zu groß ist – eine Erkenntnis, die die betroffenen Unternehmen und Verbände bereits seit langem bei den Behörden vorbringen. Mit einem Mandat der Europäischen Kommission an die ECHA soll jetzt Abhilfe geschaffen werden (siehe hierzu den Beitrag auf Seite 37). Unter Umständen entfällt jetzt doch noch die Verpflichtung zur Autorisierung – also waren die bisherigen Arbeiten umsonst? Auf jeden Fall ist jetzt zunächst (wieder) einmal Abwarten angesagt – mit einem Ergebnis ist Mitte des Jahre 2026 zu rechnen. Und eines ist auch klar: Die Kosten für den ganzen Aufwand mindern die Möglichkeiten für Investitionen in neue Anlagen und für Entwicklungsarbeiten.
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