Immer mehr erweist sich der Umgang mit den auf Chrom(VI) basierenden Technologien als Vorreiter für den Umgang mit Risikostoffen in allen Bereichen, sowohl in der grundsätzlichen Diskussion über Gefahrenpotenziale als auch im wettbewerblichen Kampf um Marktanteile. Als zentraler Punkt haben sich die Bewertungskriterien gezeigt, hier in der ungenügenden Anzahl von Messdaten und darum problematischen statistischen Analyse und gleichzeitig in den unspezifischen Marktbedingungen. Wirkliche Lösungen sind nicht absehbar – alle kritischen Punkte landen derzeit vor dem EUGH. Diese Tatsache führt zu einem gordischen Knoten – die Fachgremien bewerten – die ECHA sucht nach Umsetzungsmöglichkeiten – die EU-Kommission entscheidet politisch – die Gegner gehen vor Gericht – das EU-Parlament geht seinen eigenen Weg. Dabei haben die Arbeiten der nationalen Behörden zur Umsetzung der Autorisierungsanforderungen noch gar nicht richtig angefangen. Hinzu kommt die Unsicherheit der betroffenen Betriebe darüber, was wirklich zu tun ist, aber auch die Tendenz einzelner Betriebe, nichts zu tun. Zusätzlich kommt es zunehmend zu einer, teils marketinggetriebenen, Konkurrenzsituation in allen Bereichen der Oberflächentechnik. Es wird aus der Situation aber auch klar, dass jeder zur Situation beiträgt und damit auch jeder etwas tun kann, um sie zu entspannen. Es wird außerdem immer deutlicher, dass es ein Weiter so nicht geben wird.
1 Stand und Zukunft von Autorisierungen
Die derzeitige Situation zur Autorisierung von Substanzen auf Basis von Chrom(VI) bedingt konkrete Planungen und Perspektiven für die Zukunft. Der VECCO e. V. arbeitet gemeinsam mit der Hapoc seit Jahren kontinuierlich daran, den Betrieben diese Perspektiven aufzuzeigen und aktiv zu gestalten.
Stets wurden kritische Stimmen aufgenommen, bewertet und darauf reagiert. Jahrelange Entwicklungen führten zu konkreten Wegen, die aktiv beschritten werden.
Wesentlich ist es, dass alle Aktivitäten nur im Rahmen der Lieferkette erfolgen können. Die Hapoc hat für den VECCO diese Rolle kompetent ausgefüllt; sie ist eben kein Händler, der nur Bestellungen verwaltet, sondern gestaltet die Lieferkette als Formulierer aktiv mit – die Gemeinsamkeit steht stets im Vordergrund. Diese ganzheitliche Betrachtung führte zu dem anfänglichen Ansatz eines kollektiven Verfahrens – die Nutzung der Chromsäure als Substanz war das Ziel.
Als Folge des intensiv diskutierten Urteils des EUGH zu den Chrompigmenten [1] sowie der Ablehnung des Einspruchs der EU-Kommission [2] ist eine deutlich spezifischere Darstellung zwingend geworden, wodurch ein kollektiver Ansatz verschiedener Anwendungen nicht realisierbar ist. Insbesondere durch die Ablehnung des Einspruchs ist die EU-Kommission verpflichtet worden, spezifische Informationen einzufordern.
Allerdings ist der Weg mit Ansätzen zum Vergleich der technischen Machbarkeit eines geeigneten Risikomanagements, zur Einbeziehung der Lieferkette und der verstärkt geforderten Substitution anerkannt. Aktuelle und zukünftige Entwicklungen und damit ein Erfolg in den Autorisierungsbedingungen werden sich an der Überzeugungskraft der vorgebrachten Argumente festmachen lassen.
1.1 Lösungen im Rahmen von REACh?
ECHA und EU-Kommission arbeiten an Lösungsmöglichkeiten, Chemikalien und Anwendungen vergleichend zu betrachten [3]. Unterstützt wird der Ansatz auch durch die deutschen Institutionen, zum Beispiel durch das Umweltbundesamt, das diesen Ansatz im Rahmen einer aktuellen Studie als zielgerichtet einstuft [4].
In allen Fällen wird als Grundstein die Verlässlichkeit und Aussagefähigkeit der zur Verfügung gestellten Daten genannt. Damit ist in Zukunft jedem Antrag Aussicht auf Erfolg beschieden, der diese Informationen zur Verfügung stellen kann. Im Gegenzug ist es aber auch sehr wahrscheinlich, dass Anträge, die diese Informationen nicht liefern können, oder wollen, nicht erfolgreich sein werden. Dies betrifft technische Informationen ebenso wie wirtschaftliche Informationen.
Insgesamt zeigte sich im Kielwasser des Urteils dann auch die ganze Verknotung:
- die Fachgremien bewerten
- die ECHA sucht nach Umsetzungsmöglichkeiten
- die EU-Kommission entscheidet politisch
- die Gegner gehen vor Gericht
- das EU-Parlament geht seinen eigenen Weg.
Hinzu kommt die Unsicherheit der betroffenen Betriebe darüber, was wirklich zu tun ist, aber auch die Tendenz einzelner Betriebe, nichts zu tun. Das alles führt zu einem Durcheinander in der Lieferkette, zumal die Situation von Konkurrenztechnologien durch intensive Marketingaktionen ausgenutzt wird. Es wird aus der Situation aber auch klar, dass jeder zur Situation beiträgt und damit auch jeder etwas tun kann, um sie zu entspannen. Akzeptiert werden muss, dass es ein Weiter so nicht geben wird.
Nutzbare Informationen zur Einschätzung der Risikosituation, auf die zurückgegriffen werden können, liegen vor. Wissenschaftliche Hintergrundinformationen stellt national die Deutsche Forschungsgesellschaft DFG [5] und international die Weltgesundheitsorganisation WHO [6] zur Verfügung. Technische Informationen, national und international, liefert die GESTIS Datenbank der DGUV [7]. Während die ersten sich auf die grundsätzliche Gefährdung beziehen, setzt die zweite Zusammenstellung auf die technische Machbarkeit, so auch die EU-Krebsrichtlinie [8], in der die EU-Arbeitsplatzgrenzwerte beschrieben werden. Hieraus folgt auch zwangsläufig eine Diskrepanz in den Argumentationen. Auch hier gilt wieder, dass die technische Machbarkeit in der Hand der Betriebe liegt. Zusammenstellungen zeigen dabei, dass die technische Machbarkeit häufig deutlich mehr erlaubt als angenommen. Sehr viele Betriebe sind in diesem Bereich deutlich besser als sie es selber annehmen.
Aus dem Wortlaut der Richtlinie folgt aber auch, dass technische Machbarkeiten genutzt werden müssen. Arbeitsplatzgrenzwerte sind nicht als absolute Werte zu betrachten, sondern müssen entsprechend den Möglichkeiten verringert werden. So nähern sich national kontrollierter Arbeitsschutz und europäisch geregelte Chemikaliensicherheit einander an.
1.2 Lösungen in der Lieferkette?
Auch und insbesondere in der der Lieferkette wird dieses Dilemma genutzt. Kurzfristige wirtschaftliche Interessenslagen scheinen in den Vordergrund zu treten, unabhängig von einer langfristigen Nutzung oder einer angemessenen Betrachtung des Risikos anderer Anwendungen, sowohl technisch als auch wirtschaftlich. Eine derartige Betrachtung liegt aber in den Händen der Anwender, so dass auch an diesem Punkt angesetzt werden kann.
Aktuell geht es um die Nutzung von Chrom(VI)-Substanzen. Inzwischen herrscht bei allen Beteiligten Übereinstimmung darin, dass die Verchromung unter Nutzung von Elektrolyten auf Basis von Chrom(VI) eine Verwendung ist, die eine breite wirtschaftliche Relevanz besitzt. Diese Bedeutung macht begreifbar, weshalb andere Technologien, die eine Oberflächenbehandlung anbieten, sich darauf einschießen. Sie macht damit aber auch jede Anwendung verletzlich.
Die Sicherung einer Technologie, auch der galvanischen Verchromung, erfordert deutlich mehr als nur auf das Bestehende zu setzen. Alle Diskussionen, die zum Thema Chrom geführt werden, sind beispielhaft und werden sich bei allen anderen Substanzen wiederholen beziehungsweise erfolgen bereits. So sind es bei der Lackierung Zusatzstoffe, durch welche der Lack seine Qualität erhält, beim Thermischen Spritzen oder PVD-Verfahren sind es die unklaren Risikobewertungen der verwendeten Partikel. Dies erfordert eine verlässliche Vergleichbarkeit des Neuen ebenso wie des Bestehenden, aber verstärkt ergebnisoffen.
Eine wichtige Aufgabe ist damit die Vergleichbarkeit. Die gemeinsame Sammlung und Auswertung von Expositionsdaten ist hier auch schon einen guten Weg vorangekommen. Gelingen kann ein derartiger Vergleich aber nur dann, wenn alle betroffenen Betriebe Informationen beitragen.
2 Chemikaliensicherheit, Arbeitsschutz und künftiger Umgang mit Chrom(VI)
Es stellt sich die Frage, wie also mit einem notwendigen Gefahrstoff gut umgegangen werden kann, bis Ersatz dafür gefunden ist. In ständigem Austausch mit Aufsichtsbehörden muss nach Lösungen für die Beschichtungen mit Chromtrioxid gesucht werden, die vor allem kleinen und mittleren Betrieben helfen können. Es geht darum, Fronten abzubauen und zusammenzuarbeiten. Dies kann vorbildlich und bestimmend für die generelle Handhabung gefährlicher Stoffe werden.
2.1 Bewertung des eigenen Risikos – Bewusster Umgang mit dem Gefahrstoff
Chromtrioxid ist nach wie vor für einige Anwendungen unverzichtbar, da adäquate Alternativen noch nicht vorhanden oder für den industriellen Einsatz nicht geeignet sind.
Daher sind Betriebe, vor allem Lohnbeschichtungsunternehmen, auf den Gefahrstoff angewiesen. Gleichzeitig wird aber, entsprechend den eigenen Möglichkeiten, auch an Alternativen geforscht. Ein wichtiges Ziel ist es, das Bewusstsein in den Betrieben zu schärfen und die zuständigen Mitarbeiter dort zu einer besseren Handhabung von Chromtrioxid zu sensibilisieren. Gefährdungsbeurteilungen beziehungsweise Beurteilungen der Arbeitsbedingungen in den Betrieben sind in diesem Zusammenhang zwar Standardprozesse, die aber vielfach nicht richtig genutzt werden. Das Vorgehen muss vereinfacht werden, da viele Betriebe seit Jahren mit dem Gefahrstoff kompetent umgehen, oftmals sicherer als die Verantwortlichen es selber denken. Dies zeigt Abbildung 1. Durch die kontinuierliche Verbesserung der Risikomanagement-Maßnahmen konnten die durchschnittlichen Arbeitsplatzexpositionen verringert werden. Dieses Vorgehen zeigt damit einen überzeugenden Weg auf.
Abb. 1: Leistungsfähigkeit der Beschichter – Die Umsetzung von technischen Lösungen führt zu einer kontinuierlichen Verringerung der Expositionswerte am Arbeitsplatz (dargestellt am Beispiel Hartverchromung)
2.2 Risikosituation nicht beschreibbar
Ein wesentliches Problem von breiten Anträgen ist derzeit, dass die einzelnen Betriebe nicht bekannt sind und damit deren Risikosituation nicht beschreibbar ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Entscheidungsträger in den Gremien und Behörden der galvanotechnischen Branche und den Betrieben nicht die Arbeitsgrundlage entziehen wollen. Mit fundierten Argumenten kann hier zur Umsetzung beigetragen werden.
In den Empfehlungen der ECHA-Gremien zur Umsetzung der Bedingungen der Zulassung zur weiteren Verwendung von Chromtrioxid zu nahezu allen eingereichten Anträgen wird eindeutig darauf hingewiesen, dass die europäische Chemikalienagentur ECHA, die EU-Kommission, die Mitgliedsländer und die kontrollierenden Behörden für ihre Entscheidungsfindung die Risikosituation besser beurteilen können müssen.
3 Substitution und keine Ende – oder doch Perspektive und Zukunftssicherung?
Die Forderung nach Substitution einer kritischen Substanz ist ein zentrales Ziel von REACh. Zukünftig wird für jede Anwendung eine detaillierte Analyse der Substitution vorgelegt werden müssen. In den meisten Fällen bedeutet das die Erstellung eines Substitutionsplanes.
3.1 Gemeinsam Substitutionspläne entwickeln
Auch wenn die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit eines Vergleichs der Anwendungen auf Produktebenen besteht, hat der Europäische Gerichtshof sowohl dem Antragsteller als auch dem staatlichen Entscheidungsträger diese Aufgabe mit auf den Weg gegeben. Er hat gleichzeitig einige Punkte als Randbedingungen definiert, die für die Entscheidungsfindung herangezogen werden müssen:
- Risikominderung: Die Alternative muss sicherer sein
- Eignung in der EU: Die Alternative muss im europäischen Wirtschaftsraum verfügbar und anwendbar sein
- Durchführbarkeit für den Antragsteller: Im Rahmen des sozioökonomischen Verfahrens muss auch festgestellt werden, ob die im Rahmen des Zulassungsverfahrens festgelegten Alternativen für den Antragsteller technisch und wirtschaftlich durchführbar sind
Dabei stellt sich aber die grundsätzliche Frage, was nun unter Eignung zu verstehen ist. Hierzu hat die ECHA in Absprache mit der EU-Kommission folgende vorläufige Definition veröffentlicht: Eignung in der Europäischen Union bedeutet, dass die Alternative bereits entwickelt sein muss und bis zum Sunset Date oder, falls der Zulassungsantrag nach dem spätesten Antragsdatum gestellt wird, bis zum Datum der Entscheidung der Kommission in der EU für die beantragte Verwendung verwendet werden kann.
4 Erklärte Ziele
4.1 Repräsentativität und Vergleichbarkeit
Erklärtes Ziel des VECCO und der Hapoc ist es, eine langfristige Sicherung der Existenz der betroffenen Betriebe zu erreichen und gleichzeitig die Arbeitsplätze zu erhalten. Ein wichtiger Punkt ist dabei die repräsentative Darstellung der Situation aller Unternehmen, sowohl aus Deutschland als auch aus anderen EU-Ländern. Diese sollte so viele Betriebe wie möglich beschreiben und damit unabhängig von den Anträgen auf Zulassung sein, ob Einzelautorisierung oder gemeinsame Autorisierung im Rahmen von Clusteranträgen.
Die aufgebaute Struktur repräsentiert die gesamte Lieferkette für Chromtrioxid. Dies öffnet die Chance, die Lieferung von Chromtrioxid mit der Anwendung direkt zu verzahnen. Aufgrund der auch heute schon notwendigen Messungen der Risikowerte liegen die Daten bei den Betrieben bereits vor. Damit besteht die Aufgabe darin, die vorhandenen Daten zu sammeln, auszuwerten und die Ergebnisse vorzustellen.
Die Beschreibung eindeutiger Anwendungsszenarien, das umfangreiche Datenmaterial der Mitgliedsbetriebe des VECCO e. V. sowie die aktive und kooperative Zusammenarbeit mit den europäischen und nationalen Behörden sollen vor allem eine klare Situationsanalyse und Transparenz sowohl für die Entscheidungskomitees als auch für die Betriebe bewirken; das Risikomanagement ist dabei der Schlüssel. Nur der Betrieb, der die Bedingungen erfüllt, welche längere Autorisierungsperioden rechtfertigen, wird sich durchsetzen.
Gleichzeitig bedeutet Repräsentativität die vergleichende Beschreibung möglichst vieler Betriebe. Das bedingt die Kooperation von allen Betrieben, Initiativen und Interessenvertretungen.
4.2 Aktiver Einbezug der Betriebe
Alle Aktivitäten und die schönsten Ziele machen ohne die Betriebe keinen Sinn. Allerdings werden die Betriebe sich auch nicht zurücklehnen können. Nur der Betrieb, der sich den Herausforderungen stellt, wird erfolgreich sein. Der genossenschaftliche Ansatz ist ein inzwischen etablierter Ansatz, der intensiv weiter verfolgt werden wird, um die Möglichkeiten der Beschichtungsbetriebe auch aktiv nutzen zu können.
Umfangreiche Daten liegen bereits vor. Aufgrund der juristisch geforderten Spezifizierung müssen diese aber weiter ergänzt und ausgewertet werden. Eine anspruchsvolle, mit moderner IT aber realisierbare Aufgabe (Abb. 2). Zumal sich gezeigt hat, dass viele Betriebe selbst deutlich besser aufgestellt sind, als sie das häufig selber sehen. Die meisten Unternehmen sind seit jeher bereit, sich den Fragen der Zukunft zu stellen. Hierzu brauchen sie aber eine verlässliche Perspektive.
Abb. 2: Favorisierte IT Lösung
4.3 Gemeinsame Entwicklungen
Nicht nur die oberflächenbehandelnde Industrie in Europa ist betroffen, sondern die gesamte verarbeitende Industrie, die von der oberflächenbehandelnden Industrie abhängig ist. Es handelt sich um einen sehr komplexen Zusammenhang, bei dem es auch auf die Details ankommt und die technische und organisatorische Komplexität den Politikern unter anderem des Europäischen Parlaments nur schwer zu vermitteln ist.
Es ist daher wichtig, mit Initiativen zu beginnen, die darauf abzielen, Alternativen zu finden und diese zu bewerten. Hervorzuheben ist, dass die Alternativen für die Unternehmen nicht nur technisch machbar, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein müssen.
Es kann nicht erwartet werden, dass die Unternehmen, von denen die meisten KMU sind, diese Studien selbst durchführen können. Außerdem ist dies eine europäische Angelegenheit, verursacht durch EU-Vorschriften, und die Lieferketten sind international ausgerichtet und miteinander vernetzt. Daher ist eine langfristige, auf Innovation und Zielerreichung ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen allen Industriezweigen von großer Bedeutung.
4.4 Zukünftige Autorisierungen
Viele Betriebe haben spezielle Anwendungen und Produkte. In den entsprechenden Branchen sind sie sogar teilweise Weltmarktführer. Autorisierungen werden deshalb auch langfristig notwendig sein. Erfolg und Misserfolg werden abhängig sein von der Bereitschaft der Betriebe, an den Fragestellungen mitzuwirken.
Die Auswertungen der ECHA zeigen, dass auch Upstream-Anträge durchaus erfolgreich entwickelt werden können (Abb. 3). Die Analyse der betroffenen Anwendungen lässt aber auch erkennen, dass diese in den zugrundeliegenden Anträgen sehr spezifisch dargestellt worden ist.
Abb. 3: Zeitlicher Verlauf in der Anzahl der erteilten Zulassungen und der sich darauf beziehenden Downstream Anwender (Quelle: ECHA – Statistiken über nachgeschaltete Verwendungen, die durch erteilte Zulassungen abgedeckt sind [9])
4.5 Gruppierung oder Einzelautorisierungen?
Einzelautorisierungen werden für längere Zeiträume vergeben. Breitere Anträge wie Upstream-Anträge werden eher nur für Zeiträume zwischen vier, vielleicht sieben Jahre autorisiert. Notwendig sind zusammenfassende Gruppierungen. Die geplante Re-Autorisierung verfolgt das Ziel, viele Downstream-User unter einem Antrag zu gruppieren.
Aber auch Einzelautorisierungen oder gemeinsame spezifische Gruppenautorisierungen werden notwendig sein. Letztere bedingen aber eine Vergleichbarkeit der Betriebe – in erster Linie die der Risikosituation. Erst wenn die Vergleichbarkeit gegeben ist, erfolgt die Betrachtung der Produktportfolios und die damit verbundenen Substitutionsmöglichkeiten.
5 Und die Zukunft? – Der Weg des VECCO
Der kooperative Ansatz hat den VECCO e. V. stark gemacht. Er will die Gemeinschaft und ihr spezifisches Know-how in der Oberflächentechnik nutzen, um der Herausforderung der Substitution zu begegnen:
- Aufbau eines Innovationsnetzwerks für die Oberflächentechnikindustrie
- Bewertung potenzieller Technologien für alle relevanten Anwendungen
- Gruppenspezifische (Cluster) Bewertung und individuelle Substitutionspläne
- Entwicklung einer individuellen F&E-Roadmap für eine mittelfristige Perspektive
- Fortlaufende Definition und Überprüfung von Parametern für potenzielle Substitutionsszenarien
Die Diskussion um die Substitution hat sich als wesentlicher Faktor entwickelt. Dieser Diskussionsprozess wird durch Konkretisierung, Initiierung von gemeinsamen FuE-Projekten und die Erfassung von Daten zur verlässlichen Beschreibung der Situation der Betriebe aktiv begleitet. Die Ergebnisse werden allen Mitgliedern für die eigenen Diskussionen zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen auch genutzt werden, um die Leistungen der Betriebe in der Laufzeit der Autorisierung darzustellen. Chancen und Risiken werden dabei gleichberechtigt behandelt.
5.1 Gemeinsam oder einsam - Erfolg nur gemeinsam
Als Upstream-Ansatz ist die Mitarbeit möglichst vieler betroffener Unternehmen und Einrichtungen notwendig. Dieser Ansatz wurde bereits verschiedentlich dargestellt und umfasst die folgenden Punkte:
- Beschreibung der Leistungsfähigkeit der Betriebe im Risikomanagement
- Gemeinsame Evaluierung aller verfügbaren Stoffe und Technologien
- Sammlung von Erfahrungen zur Bewertung der Anwendbarkeit
- Benennung von konkreten Beispielen zur Anwendbarkeit und Erfahrungsaustausch
- Bewertung und Konkretisierung von Bedingungen zur Umstellung
- Gemeinsame Projekte zur Forschung und Entwicklung
- Versorgung mit Chemikalien im Rahmen der Autorisierung
Schlussendlich wird die Risikoabwägung einer Zulassung durch die Gutachtergremien nur bei Vorlage von aussagefähigen Informationen erfolgen können, da das Zulassungsverfahren sowohl eine Risikobewertung als auch eine Folgenabschätzung beinhaltet. Es soll daher nicht in erste Linie entweder eine gefahren- oder risikobasierte Substitution diskutiert werden, sondern es soll da, wo es möglich ist, eine sinnvolle Substitution erfolgen.
Literatur
[1] Urteil des EUGH in der Rechtssache T-837/16 vom 7. März 2019; https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?oqp=&for=&mat=or&lgrec=en&jge=&td=%3BALL&jur=C%2CT%2CF&num=T-837%252F16&page=1&dates=&pcs=Oor&lg=&pro=&nat=or&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&language=en&avg=&cid=6131363
[2] Urteil des EUGH in der Rechtssache C-389/19P vom 25. Februar 2021; https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?oqp=&for=&mat=or&lgrec=en&jge=&td=%3BALL&jur=C%2CT%2CF&num=C-389%252F19&page=1&dates=&pcs=Oor&lg=&pro=&nat=or&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&language=de&avg=&cid=3534579
[3] Gruppierungsansatz der ECHA zur Priorisierung und Depriorisierung von Stoffen aus dem Universum der Chemikalien; https://echa.europa.eu/de/-/mapping-the-chemical-universe-list-of-substances-by-regulatory-action-published
[4] Advancing REACH - REACH and substitution Final report; Text 08/2021, Januar 2021; https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-01-14_texte_08-2021_advanching_reach_ap_10.pdf
[5] MAK- und BAT-Werte-Liste 2020, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Mitteilung 56, 1.7.2020; Weitere Informationen: https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/arbeitsstoffe/ergebnisse/index.html
[6] Concise International Chemical Assessment Document 78: Inorganic Chromium(VI) Compounds; WHO 2103; https://www.who.int/ipcs/publications/cicad/cicad_78.pdf
[7] Datenbank: https://gestis.dguv.de/; Arbeitsplatzgrenzwerte: https://limitvalue.ifa.dguv.de/; Arbeitsplatzgrenzwerte Chrom(VI) Verbindungen über die Liste zu erreichen
[8] RICHTLINIE 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, in den jeweiligen aktualisierten Fassungen, aktuelle Version vom 26.07.2019: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02004L0037-20190726
- www.vecco.info