REACh-Verordnung – Härtere Randbedingungen bei Autorisierungsanträgen, stärkerer Fokus auf Substitutionspläne

Oberflächen 08. 04. 2021

Von Martin Metzner und Klaus Schmid, Fraunhofer IPA, Stuttgart

Forscher des Fraunhofer IPA unterstützen mehrere Unternehmen bei Autorisierungsanträgen im Bereich der funktionalen Verchromung. Dabei zeigt sich mehr und mehr, dass Alternativtechnologien immer gründlicher zu prüfen sind und Substitutionspläne erstellt werden müssen.

Die aktuell gültige Autorisierungsfrist aus Sammelkonsortien zur Anwendung von sechswertigen Chromverbindungen für die Anwendung funktionale Verchromung, also die Hartverchromung, ist September 2024. Wie es danach weiter geht, ist aktuell noch offen, insbesondere deshalb, weil inzwischen gegen die positive Entscheidung für den relevanten Antrag Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wurde. Der Druck für Anwender, spezifischere Autorisierungsanträge einzureichen wird daher immer größer, was sich in einer großen Zahl entsprechender Vor­stöße äußert.

Analyse der Alternativen wird aufwändiger

Auch wenn immer noch nicht absehbar ist, dass es jemals eine allgemeingültige Alternative zur herkömmlichen Hartverchromung geben wird, entwickeln sich potenzielle Alternativen auch aus dem Bereich der Galvanotechnik, wie dreiwertige ­Chromelektrolyte aber auch nickelbasierte Schichten, stetig weiter. Diese und auch mögliche Alternativen aus anderen Technologien müssen für laufende und zukünftige Autorisierungsanträge immer genauer geprüft werden sowie erkannte Mängel in Entwicklungsszenarien und mögliche Substitutionspläne überführt werden. Dabei ist nach wie vor eindeutig zu differenzieren zwischen einerseits Inhouse-Beschichtern mit klar abgegrenzten Produkten und andererseits Lohnbeschichtern. Lohnbeschichter sind häufig mit einer nahezu unüberschaubaren Zahl an Anwendungen konfrontiert, bei denen zudem oft nicht bekannt ist, welche Schichteigenschaften die wesentlichen sind beziehungsweise aus welchem Grund die Schichtvariante Hartchrom für diese Anwendung funktioniert und damit die am besten geeignete ist.

Leider ist es aber so, dass das einfache funktioniert halt für einen validen Autorisierungsantrag mit dem Ziel einer vernünftigen zeitlichen Planungssicherheit bei Weitem nicht ausreicht. Dies schlägt sich darin nieder, dass inzwischen Substitutionspläne in Autorisierungsanträgen gefordert werden. Dies heißt nicht, dass eine nicht taugliche Alternative eingeführt werden muss, sondern dass Alternativen geprüft werden und aufgezeigt werden muss, wo diese noch Mängel haben und deshalb die aktuelle Substitution verhindern. Darauf aufbauend muss aufgezeigt werden, welche Schritte unternommen werden (R+D Plan), um die wahrscheinlichste Alternative weiter zu entwickeln und welchen Zeitraum die Entwicklung sowie die produktionstechnische Einführung erfordern. Daraus ergibt sich dann die beantragte Laufzeit der Autorisierung. Während dieser Laufzeit muss dann dieser R+D Plan abgearbeitet werden. Eine Folgeautorisierung hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die entsprechenden Schritte durchgeführt wurden und nachgewiesen werden kann, dass immer noch keine Substitution möglich ist und vor allem warum.

Dies bedeutet, dass aktuell in der Erstellung befindliche und zukünftige Autorisierungsanträge nicht nur formell aufwändig, sondern auch technisch beziehungsweise inhaltlich anspruchsvoll sind und immer anspruchs­voller werden.

Text zum Titelbild: Die Entwicklung und Optimierung von galvanischen Systemen ist einer der Schwerpunkte am Fraunhofer IPA (Bild: Fraunhofer IPA)

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