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Betz-Chrom GmbH erhält Zulassung für die Verwendung von Chromtrioxid durch die Europäische Kommission
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Bild: Betz-Chrom / WOTech

Die Betz-Chrom GmbH hat mit dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 12. Juni 2024 eine Zulassung für die Verwendung von Chromtrioxid erhalten. Diese Zulassung gilt bis zum 15. Februar 2033. Eine Verlängerung der Zulassung ist möglich, sofern Betz-Chrom bis zum 15. August 2031 einen Überprüfungsbericht vorlegt. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im EU-Amtsblatt ist der Rechtsakt abgeschlossen und rechtskräftig. Hintergrund der Zulassung Das für die ...

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